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Steuern & Pflichtangaben

UID auf der Rechnung in Österreich: wann sie Pflicht ist – und wann nicht

Eine UID ist in Österreich nicht pauschal für jede Rechnung verpflichtend. Ob die eigene UID oder die UID des Kunden auf den Beleg gehört, hängt von Steuerstatus, Umsatzart, Empfänger und Rechnungsbetrag ab. Wer keine UID besitzt und sie für den konkreten Fall nicht benötigt, darf das Feld leer lassen.

Wann welche UID auf die Rechnung gehört

Kurzantwort: Die eigene UID des Ausstellers gehört auf eine vollständige Rechnung, soweit § 11 Abs. 1 Z 3 lit. i UStG 1994 sie für die ausgeführten inländischen Umsätze verlangt. Die UID des Kunden kommt bei mehr als 10.000 Euro im inländischen B2B-Fall hinzu. EU-Lieferungen und Reverse Charge haben eigene Regeln.
FallEigene UIDUID des Kunden
Normale inländische B2B-Rechnungnach den Voraussetzungen des § 11zusätzlich bei Gesamtbetrag über 10.000 €
Inländische B2C-Rechnungnach den Voraussetzungen des § 11nein
Kleinunternehmer mit Steuerbefreiungnur wenn tatsächlich vorhanden und erforderlich; keine Nummer erfindenregelmäßig nein, Sonderfall getrennt prüfen
Innergemeinschaftliche Lieferungjaja, gültige UID des Abnehmers
Reverse Chargenach jeweiligem FallUID des Leistungsempfängers und Pflichthinweis

Die allgemeinen Rechnungsmerkmale behandelt der Pillar Was muss auf eine Rechnung in Österreich?. Die Prüfung einer bereits vorhandenen Nummer hat einen eigenen Intent und bleibt im Beitrag UID-Nummer prüfen.

Wann die UID des Ausstellers angegeben wird

§ 11 Abs. 1 Z 3 lit. i UStG 1994 nennt die UID des leistenden Unternehmers als Rechnungsangabe, soweit dieser im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Das ist keine Regel, nach der jede natürliche Person erst eine UID beantragen muss, bevor sie überhaupt eine Rechnung schreiben darf.

Kleinunternehmer, die die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 in Anspruch nehmen, weisen keine Umsatzsteuer aus. Nach der aktuellen Fassung des § 11 Abs. 6 gelten für ihre Rechnungen vereinfachte Angaben. Besitzt ein Unternehmen keine UID, darf die Anwendung deshalb nicht mit einer künstlichen Pflichtvalidierung blockiert werden.

Keine Fantasienummer:Eine leere optionale UID ist besser als eine erfundene ATU-Nummer. Nur spezielle Einreichungsportale können für ihr technisches Formular eigene Platzhalter vorsehen; ein solcher Platzhalter ist keine echte UID und darf nicht als Unternehmenskennung wiederverwendet werden.

Kunden-UID bei Rechnungen über 10.000 Euro

Übersteigt der Gesamtbetrag einer Rechnung 10.000 Euro, ist nach § 11 Abs. 1 Z 3 lit. b zusätzlich die UID des Leistungsempfängers anzugeben, wenn der leistende Unternehmer im Inland ansässig beziehungsweise mit einer Betriebsstätte beteiligt ist und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Rechnung.

  • Gesamtbetrag liegt tatsächlich über 10.000 Euro.
  • Der Empfänger handelt als Unternehmer für sein Unternehmen.
  • Name, Anschrift und UID gehören zum selben Rechnungsempfänger.
  • Die UID wird dokumentiert und bei Zweifeln qualifiziert geprüft.
  • Bei Privatkunden bleibt das UID-Feld leer – unabhängig vom Rechnungsbetrag.

Genau 10.000 Euro lösen die Formulierung „übersteigt“ noch nicht aus; erst ein höherer Gesamtbetrag fällt unter diese zusätzliche Inlandsvorgabe. Andere Steuerfälle können die UID unabhängig von dieser Schwelle benötigen.

Innergemeinschaftliche Lieferung und Reverse Charge

Bei einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung sind die UID-Nummern beider Vertragspartner zentral. Die Steuerfreiheit hängt nicht allein vom Rechnungsdruck ab, sondern auch von Unternehmereigenschaft, Warenbewegung, Nachweisen und Zusammenfassender Meldung. Der vollständige Warenfall steht im Ratgeber innergemeinschaftliche Lieferung aus Österreich.

Geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über, verlangt § 11 Abs. 1a die UID des Leistungsempfängers und einen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft; ein offener Steuerbetrag wird nicht ausgewiesen. Der eigene Ratgeber Reverse Charge in Österreich erklärt diesen Sonderfall.

PrüfungInlandsrechnung > 10.000 €EU/Reverse Charge
AuslöserBetrag und B2B-VerwendungUmsatzart und grenzüberschreitender Sachverhalt
Kunden-UIDzusätzliche Rechnungsangaberegelmäßig Kernelement des Steuerfalls
Steuerausweisnach normalem Steuerfallbei RC kein offener österreichischer Steuerbetrag

Wann eine Rechnung ohne UID möglich ist

Eine Rechnung ohne UID kann korrekt sein, wenn für den konkreten Aussteller und Umsatz keine UID-Angabe vorgeschrieben ist. Typische Konstellationen sind ein Kleinunternehmer ohne UID, ein privater Empfänger ohne Kunden-UID oder eine vereinfachte Rechnung, für die § 11 Abs. 6 reduzierte Angaben zulässt.

„UID optional“ bedeutet aber nicht „Steuerfall ungeprüft“. Sobald innergemeinschaftliche Lieferung, Reverse Charge oder die 10.000-Euro-B2B-Regel betroffen sind, muss die erforderliche Nummer vor dem Fertigstellen geklärt werden. Eine fehlende Nummer darf dann nicht durch einen allgemeinen Nullwert verdeckt werden.

UID-Felder und Validierung in Invoify

Invoify lässt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in den Firmeneinstellungen und Kontakten grundsätzlich optional. Erst ein konkreter Steuer- oder E-Rechnungsfall kann die Nummer zum Pflichtfeld machen. So wird ein Kleinunternehmer ohne UID nicht am Speichern seiner Stammdaten gehindert, während eine innergemeinschaftliche Lieferung nicht ohne die notwendigen B2B-Angaben fertiggestellt werden soll.

  1. Steuerstatus festlegenKleinunternehmer, Regelbesteuerung und konkreten Steuerfall korrekt auswählen.
  2. Empfängertyp prüfenB2B und B2C getrennt erfassen; eine Organisation kann je Vorgang entsprechend eingeordnet werden.
  3. UID nur bei Bedarf erfassenVorhandene Nummer am Unternehmen beziehungsweise Kontakt speichern.
  4. Sonderfall-Gate beachtenBei EU- oder Reverse-Charge-Fällen fehlende Pflichtangaben vor dem Versand ergänzen.
Aktuelle Produktgrenze:Eine automatische UID-Bestätigung über VIES oder FinanzOnline ist derzeit kein Invoify-Feature. Die Nummer kann gespeichert und verwendet werden; ihre qualifizierte Prüfung bleibt ein eigener Arbeitsschritt.

Rechtsgrundlage und Quellenstand

Maßgeblich ist § 11 UStG 1994 im RIS, insbesondere Abs. 1 Z 3 lit. b und i, Abs. 1a sowie Abs. 6. Die technischen Eingaberegeln für den Bundesprozess beschreibt e-Rechnung.gv.at – Rechnungsinhalte. Letzter Quellencheck: 23. Juli 2026. Der Beitrag ersetzt keine steuerliche Prüfung des konkreten Umsatzes.

Häufige Fragen

Muss die UID immer auf einer österreichischen Rechnung stehen?

Nein. Die eigene UID ist unter den Voraussetzungen des § 11 UStG 1994 Rechnungsmerkmal. Kleinunternehmer oder andere Aussteller ohne UID dürfen keine Nummer erfinden; bei vereinfachten Rechnungen gelten zusätzliche Erleichterungen.

Wann muss die UID des Kunden auf die Rechnung?

Bei einer inländischen Rechnung über mehr als 10.000 Euro muss die UID des Leistungsempfängers zusätzlich angegeben werden, wenn der Umsatz an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Braucht ein Privatkunde eine UID?

Nein. Privatpersonen besitzen für private Käufe keine UID. Die 10.000-Euro-Regel betrifft nur Leistungen an einen Unternehmer für dessen Unternehmen.

Prüft Invoify die UID automatisch über VIES?

Nein. Invoify kann eine vorhandene UID speichern und je Steuerfall auf der Rechnung verwenden. Eine automatische VIES- oder FinanzOnline-Bestätigung wird derzeit nicht als vorhandene Funktion behauptet.

Hinweis: Der Beitrag erläutert allgemeine Grundsätze und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Sonderfällen sind der konkrete Sachverhalt und die aktuellen gesetzlichen Vorgaben maßgeblich.