Wann welche UID auf die Rechnung gehört
| Fall | Eigene UID | UID des Kunden |
|---|---|---|
| Normale inländische B2B-Rechnung | nach den Voraussetzungen des § 11 | zusätzlich bei Gesamtbetrag über 10.000 € |
| Inländische B2C-Rechnung | nach den Voraussetzungen des § 11 | nein |
| Kleinunternehmer mit Steuerbefreiung | nur wenn tatsächlich vorhanden und erforderlich; keine Nummer erfinden | regelmäßig nein, Sonderfall getrennt prüfen |
| Innergemeinschaftliche Lieferung | ja | ja, gültige UID des Abnehmers |
| Reverse Charge | nach jeweiligem Fall | UID des Leistungsempfängers und Pflichthinweis |
Die allgemeinen Rechnungsmerkmale behandelt der Pillar Was muss auf eine Rechnung in Österreich?. Die Prüfung einer bereits vorhandenen Nummer hat einen eigenen Intent und bleibt im Beitrag UID-Nummer prüfen.
Wann die UID des Ausstellers angegeben wird
§ 11 Abs. 1 Z 3 lit. i UStG 1994 nennt die UID des leistenden Unternehmers als Rechnungsangabe, soweit dieser im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Das ist keine Regel, nach der jede natürliche Person erst eine UID beantragen muss, bevor sie überhaupt eine Rechnung schreiben darf.
Kleinunternehmer, die die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 in Anspruch nehmen, weisen keine Umsatzsteuer aus. Nach der aktuellen Fassung des § 11 Abs. 6 gelten für ihre Rechnungen vereinfachte Angaben. Besitzt ein Unternehmen keine UID, darf die Anwendung deshalb nicht mit einer künstlichen Pflichtvalidierung blockiert werden.
Kunden-UID bei Rechnungen über 10.000 Euro
Übersteigt der Gesamtbetrag einer Rechnung 10.000 Euro, ist nach § 11 Abs. 1 Z 3 lit. b zusätzlich die UID des Leistungsempfängers anzugeben, wenn der leistende Unternehmer im Inland ansässig beziehungsweise mit einer Betriebsstätte beteiligt ist und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Rechnung.
- Gesamtbetrag liegt tatsächlich über 10.000 Euro.
- Der Empfänger handelt als Unternehmer für sein Unternehmen.
- Name, Anschrift und UID gehören zum selben Rechnungsempfänger.
- Die UID wird dokumentiert und bei Zweifeln qualifiziert geprüft.
- Bei Privatkunden bleibt das UID-Feld leer – unabhängig vom Rechnungsbetrag.
Genau 10.000 Euro lösen die Formulierung „übersteigt“ noch nicht aus; erst ein höherer Gesamtbetrag fällt unter diese zusätzliche Inlandsvorgabe. Andere Steuerfälle können die UID unabhängig von dieser Schwelle benötigen.
Innergemeinschaftliche Lieferung und Reverse Charge
Bei einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung sind die UID-Nummern beider Vertragspartner zentral. Die Steuerfreiheit hängt nicht allein vom Rechnungsdruck ab, sondern auch von Unternehmereigenschaft, Warenbewegung, Nachweisen und Zusammenfassender Meldung. Der vollständige Warenfall steht im Ratgeber innergemeinschaftliche Lieferung aus Österreich.
Geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über, verlangt § 11 Abs. 1a die UID des Leistungsempfängers und einen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft; ein offener Steuerbetrag wird nicht ausgewiesen. Der eigene Ratgeber Reverse Charge in Österreich erklärt diesen Sonderfall.
| Prüfung | Inlandsrechnung > 10.000 € | EU/Reverse Charge |
|---|---|---|
| Auslöser | Betrag und B2B-Verwendung | Umsatzart und grenzüberschreitender Sachverhalt |
| Kunden-UID | zusätzliche Rechnungsangabe | regelmäßig Kernelement des Steuerfalls |
| Steuerausweis | nach normalem Steuerfall | bei RC kein offener österreichischer Steuerbetrag |
Wann eine Rechnung ohne UID möglich ist
Eine Rechnung ohne UID kann korrekt sein, wenn für den konkreten Aussteller und Umsatz keine UID-Angabe vorgeschrieben ist. Typische Konstellationen sind ein Kleinunternehmer ohne UID, ein privater Empfänger ohne Kunden-UID oder eine vereinfachte Rechnung, für die § 11 Abs. 6 reduzierte Angaben zulässt.
„UID optional“ bedeutet aber nicht „Steuerfall ungeprüft“. Sobald innergemeinschaftliche Lieferung, Reverse Charge oder die 10.000-Euro-B2B-Regel betroffen sind, muss die erforderliche Nummer vor dem Fertigstellen geklärt werden. Eine fehlende Nummer darf dann nicht durch einen allgemeinen Nullwert verdeckt werden.
UID-Felder und Validierung in Invoify
Invoify lässt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in den Firmeneinstellungen und Kontakten grundsätzlich optional. Erst ein konkreter Steuer- oder E-Rechnungsfall kann die Nummer zum Pflichtfeld machen. So wird ein Kleinunternehmer ohne UID nicht am Speichern seiner Stammdaten gehindert, während eine innergemeinschaftliche Lieferung nicht ohne die notwendigen B2B-Angaben fertiggestellt werden soll.
- Steuerstatus festlegenKleinunternehmer, Regelbesteuerung und konkreten Steuerfall korrekt auswählen.
- Empfängertyp prüfenB2B und B2C getrennt erfassen; eine Organisation kann je Vorgang entsprechend eingeordnet werden.
- UID nur bei Bedarf erfassenVorhandene Nummer am Unternehmen beziehungsweise Kontakt speichern.
- Sonderfall-Gate beachtenBei EU- oder Reverse-Charge-Fällen fehlende Pflichtangaben vor dem Versand ergänzen.
Rechtsgrundlage und Quellenstand
Maßgeblich ist § 11 UStG 1994 im RIS, insbesondere Abs. 1 Z 3 lit. b und i, Abs. 1a sowie Abs. 6. Die technischen Eingaberegeln für den Bundesprozess beschreibt e-Rechnung.gv.at – Rechnungsinhalte. Letzter Quellencheck: 23. Juli 2026. Der Beitrag ersetzt keine steuerliche Prüfung des konkreten Umsatzes.
Häufige Fragen
Muss die UID immer auf einer österreichischen Rechnung stehen?
Nein. Die eigene UID ist unter den Voraussetzungen des § 11 UStG 1994 Rechnungsmerkmal. Kleinunternehmer oder andere Aussteller ohne UID dürfen keine Nummer erfinden; bei vereinfachten Rechnungen gelten zusätzliche Erleichterungen.
Wann muss die UID des Kunden auf die Rechnung?
Bei einer inländischen Rechnung über mehr als 10.000 Euro muss die UID des Leistungsempfängers zusätzlich angegeben werden, wenn der Umsatz an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Braucht ein Privatkunde eine UID?
Nein. Privatpersonen besitzen für private Käufe keine UID. Die 10.000-Euro-Regel betrifft nur Leistungen an einen Unternehmer für dessen Unternehmen.
Prüft Invoify die UID automatisch über VIES?
Nein. Invoify kann eine vorhandene UID speichern und je Steuerfall auf der Rechnung verwenden. Eine automatische VIES- oder FinanzOnline-Bestätigung wird derzeit nicht als vorhandene Funktion behauptet.