Welche Pflichtangaben braucht eine Rechnungsvorlage?
Übersteigt der Gesamtbetrag 10.000 Euro, ist bei einem inländischen B2B-Umsatz unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich die UID des Leistungsempfängers anzugeben. Eine nicht vorhandene UID darf eine Rechnung dagegen nicht künstlich verhindern. Für Kleinunternehmer erklärt der Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung in Österreich die Besonderheiten.
Kleinbetragsrechnung bis 400 Euro
Erforderlich bleiben insbesondere Aussteller, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, Bruttobetrag und Steuersatz beziehungsweise ein zutreffender Hinweis auf die Steuerbefreiung. Wer unsicher ist, kann freiwillig die vollständigen Rechnungsangaben verwenden.
Aufbau einer professionellen Rechnung
- Kopf: Logo, Aussteller und gut sichtbare Bezeichnung „Rechnung“.
- Empfängerblock: vollständige und aktuelle Rechnungsanschrift.
- Rechnungsdaten: Nummer, Datum, Leistungsdatum und gegebenenfalls Kundenreferenz.
- Positionen: verständliche Leistungsbeschreibung, Menge, Einzelpreis und Nachlässe.
- Summen: Bemessungsgrundlage je Steuersatz, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag.
- Zahlung: Zahlungsziel, Bankverbindung und eindeutiger Verwendungszweck.
Word, Excel oder Rechnungsprogramm?
Bei Office-Dateien müssen Formeln, Pflichtfelder und fortlaufende Nummern manuell gepflegt werden. Außerdem ist eine PDF-Ausgabe nicht automatisch eine strukturierte E-Rechnung. Für wiederkehrende Rechnungen, mehrere Steuersätze oder wachsende Belegmengen ist ein geführter Prozess meist belastbarer.
Rechnungsvorlage und E-Rechnung
Das sichtbare Layout und die strukturierten Rechnungsdaten erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Eine Vorlage bestimmt die Darstellung; eine strukturierte E-Rechnung stellt die Daten zusätzlich maschinenlesbar bereit. Für Rechnungen an den Bund reicht ein gewöhnliches PDF nicht als Einbringungsformat.
Häufige Fehler in Rechnungsvorlagen
- UID als starres Pflichtfeld behandeln, obwohl keine UID erteilt wurde.
- Leistungsdatum mit dem Rechnungsdatum verwechseln oder ganz weglassen.
- Rechnungsnummern doppelt vergeben oder nachträglich überschreiben.
- Mehrere Steuersätze nicht getrennt ausweisen.
- Kleinunternehmer-Hinweis oder Reverse-Charge-Hinweis vergessen.
- Eine PDF-Datei mit einer strukturierten E-Rechnung gleichsetzen.
Offizielle Grundlage
Die aktuelle Übersicht zu Rechnungsmerkmalen, Kleinbetragsrechnungen und der Empfänger-UID veröffentlicht das Unternehmensserviceportal. Für individuelle Umsatzarten und grenzüberschreitende Fälle ist eine fachliche Prüfung erforderlich.