Pre-Launch Invoify ist aktuell für jeden komplett kostenfrei Jetzt sichern
Invoify
Anmelden Kostenlos starten
StartBlogSelbstständigkeit & Honorar
Selbstständigkeit & Honorar

Honorarnote in Österreich: Vorlage, Pflichtangaben und Beispiel

Eine Honorarnote ist in Österreich ein Abrechnungsbeleg für erbrachte Leistungen und folgt grundsätzlich denselben umsatzsteuerlichen Formvorschriften wie eine Rechnung. Die Überschrift allein entscheidet weder über Umsatzsteuer noch darüber, ob eine Tätigkeit selbstständig, gewerblich oder sozialversicherungspflichtig ist.

Honorarnote oder Rechnung: Was ist der Unterschied?

Für die Rechnungsmerkmale ist der Inhalt entscheidend. Das AMS Österreich beschreibt Rechnung und Honorarnote als Belege mit identischen Formvorschriften; verwendet werden lediglich unterschiedliche Bezeichnungen.

In der Praxis sprechen unter anderem Freiberuflerinnen, freie Dienstnehmer, Vortragende, Künstlerinnen oder Angehörige bestimmter Gesundheitsberufe von einer Honorarnote. Gewerbliche Unternehmen verwenden häufiger den Begriff Rechnung. Aus der Überschrift „Honorarnote“ entsteht aber keine eigene steuerliche Ausnahme.

Das AMS Österreich zur Honorarnote stellt Kriterien und Muster bereit. Für die umsatzsteuerlichen Rechnungsmerkmale bleibt § 11 UStG 1994 im RIS maßgeblich.

Welche Pflichtangaben gehören auf eine Honorarnote?

Wird nicht die vereinfachte Rechnungsausstellung genutzt, sollte die Honorarnote wie eine vollständige Rechnung aufgebaut sein:

  • Name und Anschrift der leistenden Person beziehungsweise des Unternehmens
  • Name und Anschrift des Auftraggebers
  • Ausstellungsdatum und einmalig vergebene fortlaufende Belegnummer
  • Art und Umfang der tatsächlich erbrachten Leistung
  • Leistungstag oder nachvollziehbarer Leistungszeitraum
  • Nettoentgelt, Steuersatz und Steuerbetrag oder ein zutreffender Befreiungshinweis
  • UID des Ausstellers, soweit sie für den konkreten Umsatz nach § 11 anzugeben ist
  • bei bestimmten B2B-Rechnungen über 10.000 Euro zusätzlich die UID des Empfängers
Betragsgrenzen:Bis 400 Euro und für bestimmte Kleinunternehmerrechnungen können vereinfachte Angaben gelten. Die Details besitzt bewusst der separate Ratgeber zur Kleinbetragsrechnung in Österreich, damit sich beide Beiträge nicht inhaltlich doppeln.

Honorarnoten-Vorlage mit konkretem Beispiel

Eine gute Vorlage trennt Leistung, Auslagen und gegebenenfalls Nutzungsrechte. Sammeltexte wie „Honorar laut Vereinbarung“ sind zwar kurz, erschweren aber die Zuordnung und Prüfung. Das folgende Muster zeigt eine regelbesteuerte Beratungsleistung:

PositionMengeEinzelpreisBetrag
Konzeption und Beratung, Leistungszeitraum 01.–10.07.20266 Std.120,00 €720,00 €
Vorbereitung und Dokumentation1 Pauschale180,00 €180,00 €
Nettoentgelt900,00 €
Umsatzsteuer 20 %180,00 €
Gesamtbetrag1.080,00 €

Die Preise sind ein Rechenbeispiel und keine Honorar- oder Steuerempfehlung. Oberhalb der Tabelle gehören Belegnummer, Aussteller, Empfänger, Ausstellungs- und Leistungsdatum; darunter können Zahlungsziel, IBAN und ein eindeutiger Verwendungszweck stehen.

Kopierbarer Aufbau

  1. BezeichnungHonorarnote oder Rechnung sowie eine eindeutige Nummer anführen.
  2. BeteiligteVollständige Namen und Anschriften von Leistendem und Auftraggeber erfassen.
  3. LeistungTätigkeit, Umfang und Leistungszeitraum konkret beschreiben.
  4. BerechnungEntgelt und zutreffende Umsatzsteuer oder Befreiung nachvollziehbar darstellen.
  5. ZahlungGesamtbetrag, Fälligkeit und Bankverbindung klar angeben.

Umsatzsteuer, Kleinunternehmen und steuerfreie Leistungen

Eine Honorarnote ist nicht automatisch umsatzsteuerfrei. Entscheidend sind der steuerliche Status der leistenden Person und die konkrete Leistung.
FallDarstellung auf dem Beleg
Regelbesteuerte LeistungNettoentgelt, zutreffender Steuersatz und Steuerbetrag
Kleinunternehmerbefreiungkein Umsatzsteuerausweis; klarer Hinweis auf § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994
Andere steuerfreie Leistungkein Steuerausweis; passender Befreiungsgrund statt pauschalem Kleinunternehmerhinweis
Reverse ChargeNettobetrag, beide UID-Nummern und Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld

Die Umsatzgrenze und der Befreiungshinweis werden auf der Pillar-Seite Kleinunternehmerregelung Österreich behandelt. Eine steuerfreie Heilbehandlung und die Kleinunternehmerbefreiung sind beispielsweise nicht derselbe Steuerfall.

Honorarnote als Privatperson oder bei freier Tätigkeit

Eine gelegentliche Leistung und eine nachhaltig ausgeübte selbstständige Tätigkeit können rechtlich unterschiedlich einzuordnen sein. Die Ausstellung eines Belegs entscheidet nicht darüber, ob Gewerbeanmeldung, Einkommensteuer, Sozialversicherung oder andere Pflichten entstehen. Ebenso macht die Überschrift „Honorarnote“ eine an sich unternehmerische Tätigkeit nicht privat.

  • Tätigkeit, Wiederholungsabsicht und wirtschaftliches Auftreten realistisch einordnen.
  • Steuer- und Sozialversicherungspflichten unabhängig vom Dokumenttitel prüfen.
  • Keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn dazu keine Berechtigung besteht.
  • Leistung, Zeitraum und vereinbartes Honorar schriftlich dokumentieren.
Keine Status-Automatik:Dieser Beitrag erklärt den Belegaufbau. Er kann nicht beurteilen, ob eine konkrete Tätigkeit gewerblich, freiberuflich, selbstständig oder sozialversicherungspflichtig ist.

Honorarnote mit Invoify: der ehrliche Produktumfang

Invoify erstellt österreichische Rechnungen mit Kontakten, Positionen, Leistungsdatum, Belegnummer und geführten Steuerfällen. Damit lassen sich die inhaltlichen Rechnungsmerkmale einer Honorarnote abbilden. Der Standardbeleg trägt derzeit jedoch die Bezeichnung „Rechnung“; ein frei wählbarer Dokumenttitel „Honorarnote“ wird hier nicht versprochen.

  1. Kontakt anlegenAuftraggeber und Rechnungsanschrift vollständig erfassen.
  2. Leistungen beschreibenArbeitszeit, Pauschalen, Auslagen oder Nutzungsrechte getrennt anlegen.
  3. Steuerfall festlegenRegelbesteuerung, Kleinunternehmerbefreiung oder anderen zutreffenden Fall auswählen.
  4. Vorschau prüfenLeistungszeitraum, Berechnung, Hinweistext und Zahlungskonditionen kontrollieren.
  5. Rechnung fertigstellenDen Beleg erst nach der fachlichen Prüfung festschreiben und versenden.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Honorarnote und Rechnung?

Beide Belege rechnen eine Leistung ab und unterliegen grundsätzlich denselben Rechnungsmerkmalen. Die Bezeichnung Honorarnote wird in Österreich besonders bei freiberuflichen und freien Leistungen verwendet.

Braucht eine Honorarnote eine fortlaufende Nummer?

Bei Anwendung der allgemeinen Rechnungsmerkmale gehört eine einmalig vergebene fortlaufende Nummer dazu. Für vereinfachte Rechnungen nach § 11 Abs. 6 UStG 1994 gelten Erleichterungen.

Muss auf einer Honorarnote Umsatzsteuer stehen?

Das hängt vom konkreten Umsatz und vom steuerlichen Status ab. Regelbesteuerte Leistungen enthalten Umsatzsteuer; bei einer anwendbaren Befreiung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden und der Befreiungsgrund muss erkennbar sein.

Kann Invoify eine Honorarnote erstellen?

Invoify erstellt derzeit Rechnungen mit den österreichischen Rechnungsangaben und Steuerfällen. Ein eigener frei wählbarer Dokumenttitel „Honorarnote“ ist derzeit nicht Bestandteil des beschriebenen Standardablaufs.

Hinweis: Der Beitrag erläutert allgemeine Grundsätze und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Sonderfällen sind der konkrete Sachverhalt und die aktuellen gesetzlichen Vorgaben maßgeblich.