Die Rechnungsmerkmale nach § 11 UStG 1994
Fehlt eines dieser Merkmale, ist die Rechnung nicht automatisch „ungültig" zwischen den Vertragspartnern – aber der Vorsteuerabzug des Empfängers steht auf dem Spiel, und die Rechnung muss korrigiert werden. Den kompletten Erstellungsablauf zeigt der Ratgeber Rechnung schreiben, fertige Muster liefert die Rechnungsvorlage für Österreich.
UID-Nummer: wann welche Nummer auf die Rechnung muss
Die UID des Ausstellers ist Rechnungsmerkmal, soweit der Unternehmer im Inland Lieferungen oder Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Die UID des Leistungsempfängers kommt hinzu, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung 10.000 Euro übersteigt und der Umsatz an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Bei Privatkunden bleibt das Feld leer – eine Privatperson hat keine UID.
Für innergemeinschaftliche Lieferungen und Reverse-Charge-Fälle gelten eigene UID- und Hinweispflichten – dazu unten bei den Sonderfällen.
Kleinbetragsrechnung: bis 400 Euro wird es einfacher
Der typische Anwendungsfall sind Barverkäufe, Bewirtungsbelege und kleine Ladengeschäfte. Welche Angaben konkret bleiben müssen und wo die Vereinfachung nicht gilt, erklärt der eigene Beitrag zur Kleinbetragsrechnung in Österreich.
Steuersätze und Steuerbetrag richtig ausweisen
Österreich kennt den Normalsteuersatz von 20 Prozent und ermäßigte Sätze. Der 10-Prozent-Satz gilt unter anderem für bestimmte Lebensmittel, Bücher und Wohnraumvermietung; der 13-Prozent-Satz unter anderem für bestimmte Tiere und Pflanzen sowie ausgewählte kulturelle Leistungen. Seit 1. Juli 2026 gilt zusätzlich ein Satz von 4,9 Prozent für die ausdrücklich in Anlage 3 erfassten Waren. Entscheidend ist die dort genannte Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur; die Begünstigung gilt nicht pauschal für alle Lebensmittel oder gastronomischen Leistungen.
Auf der Rechnung stehen das Entgelt, der anzuwendende Steuersatz und der Steuerbetrag in Euro; bei mehreren Sätzen wird nach Sätzen aufgeschlüsselt.
Ist der Umsatz steuerfrei – etwa bei der Kleinunternehmerregelung –, ersetzt der Hinweis auf die Steuerbefreiung den Steuerausweis. Wie die Rechnung eines Kleinunternehmers konkret aussieht, zeigt der Ratgeber zur Kleinunternehmer-Rechnung in Österreich. Wichtig in beide Richtungen: Wer Steuer ausweist, die er nicht schuldet, schuldet sie aufgrund der Rechnung – der Steuersatz gehört deshalb zum Umsatz, nicht zur Gewohnheit.
Sonderfälle mit eigenen Pflichtangaben
Reverse Charge (Übergang der Steuerschuld): Die Rechnung enthält keinen Steuerbetrag, dafür den Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld und die UID beider Seiten. Details im Beitrag Reverse Charge in Österreich.
Innergemeinschaftliche Lieferung: steuerfrei mit Hinweis auf die Befreiung und den UID-Nummern beider Vertragspartner.
E-Rechnung an den Bund: Für Rechnungen an Bundesdienststellen ist die strukturierte E-Rechnung über das Unternehmensserviceportal verpflichtend – der Ratgeber zur E-Rechnung in Österreich erklärt Formate und Einbringung.
Die häufigsten Fehler in der Praxis
In Invoify entstehen Rechnungen in einem geführten Editor: Pflichtfelder werden geprüft, der Steuerfall bestimmt Steuersatz und Hinweistexte, und die fortlaufende Nummer vergibt das System beim Festschreiben automatisch.
Offizielle Grundlage und Stand
Maßgeblich sind § 11 UStG 1994 im Rechtsinformationssystem des Bundes und die USP-Übersicht zu den Formerfordernissen. Die konkrete Abgrenzung des 4,9-Prozent-Satzes erläutert das Bundesministerium für Finanzen. Rechtsstand und letzter Quellencheck: 22. Juli 2026. Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.