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UID & EU-Geschäfte

UID-Nummer in Österreich prüfen: FinanzOnline, Stufe 1 und Stufe 2

Österreichische Unternehmen führen die formelle UID-Bestätigung grundsätzlich über FinanzOnline durch. Stufe 1 prüft die Gültigkeit einer UID aus einem anderen EU-Mitgliedstaat; Stufe 2 bezieht zusätzlich den angegebenen Namen und die Anschrift ein. VIES bietet eine ergänzende EU-weite Abfrage. Ein korrektes Format allein beweist weder Gültigkeit noch Unternehmereigenschaft.

Wie sieht eine österreichische UID-Nummer aus?

Österreichisches Format: Eine österreichische UID beginnt mit „ATU“ und wird von acht Ziffern gefolgt, zum Beispiel ATU12345678. Leerzeichen oder Bindestriche sollten für die technische Verarbeitung entfernt werden.

Die UID ist eine eigenständige Kennzeichnung für umsatzsteuerliche EU-Sachverhalte. Sie ist nicht mit der Steuernummer, Firmenbuchnummer oder Global Location Number gleichzusetzen. Das Unternehmensserviceportal erläutert Vergabe und Verwendung der UID.

Ein Formatcheck kann Tippfehler wie eine fehlende Ziffer oder ein falsches Länderpräfix erkennen. Er beantwortet aber nicht, ob die Nummer aktuell gültig ist oder tatsächlich zum genannten Geschäftspartner gehört. Genau dafür wird das Bestätigungsverfahren benötigt.

PrüfungBeispielAussage
FormatATU + 8 Ziffernnur syntaktischer Aufbau
GültigkeitStufe 1 beziehungsweise VIESNummer ist für den abgefragten Kontext bestätigt
ZuordnungStufe 2Name und Anschrift passen zur Nummer
Steuerfallfachliche Prüfung des Umsatzesob Reverse Charge oder Steuerfreiheit tatsächlich gilt

UID über FinanzOnline prüfen: der österreichische Standardweg

Nach den aktuellen Hinweisen des USP ist die UID-Nummern-Abfrage von Unternehmen verpflichtend über FinanzOnline durchzuführen. Die Antwort wird elektronisch bereitgestellt; ein Ausdruck beziehungsweise eine gespeicherte Bestätigung dient als Beleg und ist nach den Aufbewahrungsvorschriften zu sichern. Die offizielle Anleitung steht im USP zum UID-Bestätigungsverfahren.

  1. FinanzOnline öffnenMit dem eigenen Unternehmenskonto anmelden und das UID-Bestätigungsverfahren aufrufen.
  2. Eigene und fremde UID erfassenLänderkennzeichen und Nummer ohne Übertragungsfehler eingeben.
  3. Passende Stufe wählenFür eine reine Gültigkeitsprüfung Stufe 1, für die Zuordnung von Name und Anschrift Stufe 2 verwenden.
  4. Ergebnis lesenGültig, ungültig und technisch nicht verfügbar nicht miteinander verwechseln.
  5. Bestätigung sichernDatum, abgefragte Nummer, Ergebnis und verfügbare Referenz für die Unterlagen speichern.
Zeitpunkt zählt:Laut USP kann bei einer bestätigten UID davon ausgegangen werden, dass sie für den gesamten Tag der Abfrage gültig ist. Bei länger laufenden oder risikoreichen Geschäftsbeziehungen kann eine erneute Prüfung zu einem späteren relevanten Zeitpunkt sinnvoll sein.

Stufe 1 oder Stufe 2: Was wird bestätigt?

VerfahrenGeprüft wirdTypischer Einsatz
Stufe 1 – einfachGültigkeit einer von einem anderen EU-Mitgliedstaat vergebenen UIDschnelle formelle Gültigkeitskontrolle
Stufe 2 – qualifiziertGültigkeit plus Zusammenhang mit angegebenem Namen und angegebener Anschrifterste Geschäftsbeziehung oder Zweifel an den Stammdaten

Bei Stufe 2 müssen Firmenwortlaut und Anschrift so angegeben werden, dass sie mit den bei der ausländischen Behörde gespeicherten Daten vergleichbar sind. Abweichungen bei Rechtsform, Schreibweise oder einer veralteten Adresse können zu einem negativen Zuordnungsergebnis führen, obwohl die Nummer syntaktisch richtig aussieht.

  • Firmenname einschließlich Rechtsform aus einer verlässlichen Quelle übernehmen.
  • Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort vollständig angeben.
  • Bei Abweichungen zuerst den Geschäftspartner um den aktuellen Vergabebescheid beziehungsweise amtliche Firmendaten bitten.
  • Ein negatives Ergebnis nicht durch willkürliche Varianten „passend testen“, sondern nachvollziehbar klären.

UID-Prüfung über VIES

VIES ist das EU-weite System zur Prüfung, ob ein Unternehmen für grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU registriert ist. Die Europäische Kommission beschreibt VIES als Suchmaschine, die zum Abfragezeitpunkt Daten aus den nationalen Umsatzsteuerdatenbanken abruft – nicht als eigene zentrale Datenbank.

VIES ist besonders hilfreich, wenn eine schnelle EU-Abfrage benötigt wird. Für österreichische Unternehmen ersetzt es jedoch nicht die Beachtung des amtlich vorgesehenen FinanzOnline-Verfahrens. Die EU-Information zur VIES-Prüfung empfiehlt außerdem, einen Nachweis der Validierung für eine mögliche Steuerkontrolle aufzubewahren.

Keine Antwort ist nicht automatisch „ungültig“:Nationale Datenbanken können zeitweise nicht erreichbar sein. Eine technische Fehlermeldung sollte dokumentiert und die Abfrage später wiederholt werden; sie ist kein belastbares negatives Prüfergebnis.

Was bedeutet gültig, ungültig oder nicht verfügbar?

ErgebnisBedeutungNächster Schritt
GültigUID ist für die Abfrage bestätigtbei Bedarf Name und Anschrift qualifiziert prüfen; Nachweis sichern
Ungültigkeine passende aktive EU-Registrierung bestätigtNummer und Stammdaten prüfen, Geschäftspartner kontaktieren
Nicht verfügbarSystem oder nationale Datenbank antwortet technisch nichtspäter erneut abfragen und Ausfall dokumentieren
Name/Anschrift abweichendqualifizierte Zuordnung scheitertaktuelle amtliche Firmendaten anfordern und Ursache klären

Ein ungültiges VIES-Ergebnis kann nach den EU-Hinweisen mehrere Ursachen haben: Die Nummer existiert nicht, wurde noch nicht für innergemeinschaftliche Umsätze aktiviert oder die Registrierung ist noch nicht abgeschlossen. Der Geschäftspartner kann die Klärung mit seiner zuständigen Steuerbehörde veranlassen.

Eine gültige UID entscheidet den Steuerfall nicht allein. Leistungsart, Lieferbewegung, Leistungsort, Unternehmereigenschaft und weitere Nachweise müssen ebenfalls zu Reverse Charge oder einer innergemeinschaftlichen Lieferung passen.

UID-Prüfung nachvollziehbar dokumentieren

  • abgefragte eigene und fremde UID
  • Datum und möglichst Uhrzeit der Abfrage
  • verwendetes Verfahren und Prüfstufe
  • Ergebnis einschließlich Firmen- und Adressbestätigung
  • Abfrage- oder Referenznummer, soweit ausgegeben
  • PDF, Ausdruck oder unveränderbare Ablage der Bestätigung
  • Klärungsschritte bei negativem oder technischem Ergebnis

Die Prüfung sollte dem betreffenden Kontakt und Geschäftsvorgang zugeordnet werden können. Ein Screenshot ohne sichtbare Nummer, Datum oder Ergebnis ist als Nachweis schwächer als die vollständige FinanzOnline-Bestätigung.

Wann ist die UID auf der Rechnung relevant?

Die Frage, wie eine UID geprüft wird, ist von der Frage zu trennen, wann sie auf einer Rechnung stehen muss. Bei bestimmten grenzüberschreitenden EU-Umsätzen sind die UIDs beider Beteiligten zentral. Bei inländischen Rechnungen über 10.000 Euro brutto nennt das USP zusätzliche Voraussetzungen für die UID des empfangenden Unternehmens. Nicht jede Privatperson, jedes Kleinunternehmen und jeder Beleg benötigt deshalb automatisch eine UID.

Die allgemeinen Pflichtangaben findest du unter Rechnung schreiben in Österreich. Für die Umkehr der Steuerschuld führt der Beitrag Reverse Charge in Österreich durch die zusätzliche steuerliche Prüfung.

Was prüft Invoify bei einer UID?

Aktueller Funktionsumfang: Eine UID ist in Invoify grundsätzlich optional. Die Anwendung prüft Eingabe und länderspezifisches Format, führt aber keine amtliche Abfrage bei FinanzOnline oder VIES durch.
  • Österreichische UID im Format ATU plus acht Ziffern erfassen
  • UID am richtigen Kontakt beziehungsweise Unternehmen speichern
  • Für UID-pflichtige Steuerfälle auf fehlende Angaben hinweisen
  • Keine externe Gültigkeit oder Firmenzuordnung vortäuschen

Vor der Freigabe eines Reverse-Charge- oder EU-Belegs muss die externe Bestätigung daher weiterhin separat durchgeführt und dokumentiert werden. Eine grüne Formatprüfung in einem Formular ist kein Ersatz für das amtliche Prüfergebnis.

Häufige Fragen

Wo kann ich eine UID-Nummer in Österreich prüfen?

Das österreichische UID-Bestätigungsverfahren wird grundsätzlich über FinanzOnline durchgeführt. Für eine EU-weite Abfrage steht außerdem das VIES-System der Europäischen Kommission zur Verfügung.

Was ist der Unterschied zwischen Stufe 1 und Stufe 2?

Stufe 1 bestätigt nur die Gültigkeit einer UID aus einem anderen Mitgliedstaat. Stufe 2 prüft zusätzlich, ob die angegebenen Firmen- und Adressdaten zu dieser UID passen.

Was bedeutet ein ungültiges VIES-Ergebnis?

Es kann bedeuten, dass die Nummer nicht existiert, noch nicht für innergemeinschaftliche Umsätze aktiviert oder die Registrierung noch nicht abgeschlossen ist. Auch eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit muss von einem fachlich negativen Ergebnis unterschieden werden.

Prüft Invoify die UID automatisch bei FinanzOnline oder VIES?

Nein. Invoify prüft aktuell Eingabe und Format, führt aber keine amtliche FinanzOnline- oder VIES-Bestätigung durch. Das Prüfungsergebnis muss extern eingeholt und dokumentiert werden.

Hinweis: Der Beitrag erläutert allgemeine Grundsätze und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Sonderfällen sind der konkrete Sachverhalt und die aktuellen gesetzlichen Vorgaben maßgeblich.