Nettobetrag und den für deinen Umsatz geprüften österreichischen Steuersatz eingeben.
Bruttobetrag und den geprüften Steuersatz eingeben. Der Steueranteil wird aus dem Gesamtpreis herausgerechnet.
Die Formeln für Netto, Umsatzsteuer und Brutto
Für einen bereits bestimmten Steuersatz gilt: Steuerbetrag = Nettobetrag × Steuersatz ÷ 100. Bruttobetrag = Nettobetrag + Steuerbetrag. Bei 20 Prozent entspricht das dem Faktor 1,20, bei 13 Prozent dem Faktor 1,13, bei 10 Prozent dem Faktor 1,10 und bei 4,9 Prozent dem Faktor 1,049. „20 Prozent“ ist in dieser Rechnung der Prozentsatz; eingesetzt als Dezimalzahl sind es 0,20. Der Rechner erwartet im Feld dagegen die Zahl 20. So wird vermieden, dass zwei unterschiedliche Eingabeweisen dasselbe Feld belegen.
In der anderen Richtung teilst du den Bruttobetrag durch 1 + Steuersatz ÷ 100. Die enthaltene Umsatzsteuer ist anschließend Brutto minus Netto. Ziehe also nicht einfach 20 Prozent vom Bruttopreis ab: Bei einem Gesamtpreis von 120 Euro wären das 24 Euro, während die tatsächlich enthaltene Steuer bei einem 20-Prozent-Umsatz 20 Euro beträgt. Der Grund liegt in der Bezugsgröße. Der Steuersatz bezieht sich auf das Nettoentgelt, nicht auf den bereits um Steuer erhöhten Gesamtpreis.
Beide Rechner dienen der nachvollziehbaren Umrechnung eines positiven Betrags oder von null. Sie wählen keinen Steuerfall aus und erstellen keinen Rechnungsbeleg. Negative Werte, leere Eingaben und übermäßig große Werte werden zurückgewiesen. Für eine Gutschrift berechnest du hier den Betrag der Minderung als positiven Wert und behandelst die Korrektur im passenden Belegprozess; aus einem Minuszeichen allein entsteht kein korrekter Korrekturbeleg. Ein frei eingetragener Steuersatz muss weiterhin zum tatsächlichen Umsatz passen.
Welche Mehrwertsteuersätze gibt es in Österreich?
| Satz | Einordnung | Rechenfaktor |
|---|---|---|
| 20 % | Österreichischer Normalsteuersatz; viele gewöhnliche Dienstleistungen und Warenumsätze. | 1,20 |
| 10 % | Ermäßigter Satz für gesetzlich bestimmte Umsätze; nicht frei nach Branche wählbar. | 1,10 |
| 13 % | Weiterer ermäßigter Satz für gesetzlich bestimmte Umsätze. | 1,13 |
| 4,9 % | Seit 1. Juli 2026 nur bestimmte Lieferungen und Einfuhren von Nahrungsmitteln der Anlage 3. | 1,049 |
Die Voraussetzungen stehen in § 10 UStG 1994. Der 4,9-Prozent-Satz gilt nicht pauschal für alle Lebensmittel oder für sämtliche Speisen im Restaurant. Die gesetzliche Warenklassifikation und der konkrete Umsatz sind entscheidend. Das BMF erläutert die Abgrenzung der begünstigten Nahrungsmittel. Die Eingabe 4,9 im Rechner bestätigt daher nur den mathematischen Rechenweg, nicht die Einordnung deiner Ware. Prüfe eine neue Produktgruppe vor der Preis- und Rechnungskalkulation.
Dieser Ratgeber verwendet Beispiele für 2027 auf Grundlage des am 5. Oktober 2026 geprüften Rechtsstands. Das Beispieljahr ist kein Nachweis, dass für 2027 eine neue Änderung beschlossen wurde. Vor dem Jahreswechsel werden die Quellen erneut benötigt. Besondere Ortsregeln, steuerfreie Umsätze und Auslandsfälle können zu einer anderen Behandlung führen. Auch eine Rechnung an eine österreichische Adresse begründet nicht automatisch einen österreichischen 20-Prozent-Umsatz. Zuerst wird der tatsächliche Sachverhalt bestimmt, danach der Betrag berechnet.
Vier Zahlenbeispiele für die Umrechnung
20 Prozent: Dienstleistung mit 1.000 Euro netto
Im ersten fiktiven Inlandsfall ist eine gewöhnliche, mit 20 Prozent besteuerte Dienstleistung bereits geprüft. Das Nettoentgelt beträgt 1.000 Euro. Die Rechnung ergibt 1.000 × 20 ÷ 100 = 200 Euro Umsatzsteuer und einen Gesamtbetrag von 1.200 Euro. Trägst du 1.200 in den Brutto-Rechner und 20 als Satz ein, erhältst du wieder 1.000 Euro netto und 200 Euro Steuer. Das funktioniert für denselben Umsatz in beide Richtungen; es ist keine pauschale Aussage über jede Beratungs- oder Auslandsleistung.
10 Prozent: 55 Euro Brutto als Ausgangspunkt
Für einen bereits als 10-Prozent-Umsatz eingeordneten Betrag von 55 Euro rechnest du 55 ÷ 1,10 = 50 Euro netto. Enthalten sind damit 5 Euro Umsatzsteuer. Nicht richtig wäre, von den 55 Euro einfach 10 Prozent, also 5,50 Euro, abzuziehen. Soll ein Nettopreis von 50 Euro auf einer Rechnung erscheinen, ergibt die Gegenprobe genau 55 Euro Gesamtpreis. Verwende für diese Kontrolle dieselbe Währung und denselben vereinbarten Preis; einen Endkundenpreis stillschweigend als Nettoentgelt zu behandeln würde die Forderung verändern.
13 Prozent: 226 Euro enthalten 26 Euro Umsatzsteuer
Bei einem gesetzlich passenden 13-Prozent-Umsatz führen 200 Euro netto zu 26 Euro Umsatzsteuer und 226 Euro brutto. Umgekehrt ergibt 226 ÷ 1,13 wieder 200. Der Rechner erlaubt den Satz 13, ohne dass du ihn in eine Dezimalzahl umwandeln musst. Der Beispielsatz begründet jedoch keinen Vorsteuerabzug und keine Berechtigung zur ermäßigten Besteuerung. Für die Belegprüfung müssen Leistung, Aussteller, Empfänger und Rechnungsangaben stimmen; die mathematisch richtige Gesamtsumme ist nur ein Teil dieser Prüfung.
4,9 Prozent: 104,90 Euro statt pauschaler Lebensmittelregel
Ist eine konkrete Lieferung nach den gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich mit 4,9 Prozent zu besteuern, ergeben 100 Euro netto 4,90 Euro Steuer und 104,90 Euro brutto. Die Gegenprobe lautet 104,90 ÷ 1,049 = 100 Euro. Für eine nicht begünstigte Ware kann derselbe Ansatz falsch sein, obwohl die Multiplikation stimmt. Auch eine zusammengesetzte Speise lässt sich nicht allein durch getrennte Preisangaben in einen begünstigten Lebensmittelumsatz umdeuten. Die offizielle Einordnung ist von der bloßen Berechnung getrennt zu halten.
Wie die Rechner mit Centbeträgen umgehen
Der Ausgangsbetrag wird auf zwei Nachkommastellen verarbeitet. Beim Netto-Rechner wird der Steuerbetrag auf Cent gerundet und zum Nettobetrag addiert. Beim Brutto-Rechner wird das Nettoentgelt auf Cent gerundet; die Steuer ist die Differenz zum gerundeten Bruttopreis. Dadurch passen die drei angezeigten Werte zusammen. Diese Darstellung ist eine transparente Rechenmethode für einen einzelnen Betrag. Sie ist keine Zusage, dass jeder Beleg mit vielen Einzelpositionen nach jeder erlaubten Summierungsweise identisch ausfällt.
Ein kleines Beispiel zeigt die Rundungsfrage: 9,99 Euro brutto bei 20 Prozent ergeben rechnerisch 8,325 Euro netto. Die Anzeige rundet auf 8,33 Euro; der angezeigte Steueranteil ist 1,66 Euro, damit die Summe wieder 9,99 Euro beträgt. Beginnt eine andere Kalkulation hingegen mit einem bereits auf Cent gerundeten Nettopreis und berechnet daraus neu die Steuer, kann ein Centunterschied entstehen. Das ist der Grund, warum ein vereinbarter Brutto-Endpreis nicht beliebig durch wiederholtes Hin- und Zurückrechnen ersetzt werden sollte.
Bei Mengen, Rabatten und langen Nachkommastellen müssen der Positionspreis und die verwendete Rundungsmethode nachvollziehbar bleiben. Prüfe zuerst den vereinbarten Preis, dann die Mengenmultiplikation, anschließend den Rabatt und zuletzt die Steuer. Runde nicht nach jeder einzelnen Zwischenoperation aus Gewohnheit. Wenn du eine externe Tabelle mit einer Rechnungssoftware vergleichst, vergleiche die Ausgangswerte und die gesamte Berechnungsreihenfolge. Eine Differenz von einem Cent darf nicht durch einen sachlich falschen Steuersatz „repariert“ werden.
Rechnung mit mehreren Steuersätzen berechnen
Eine Rechnung kann Positionen mit unterschiedlichen, jeweils geprüften Sätzen enthalten. Berechne nicht die gesamte Rechnung mit dem höchsten oder häufigsten Satz. Teile die Entgelte nach Steuergruppen auf. Ein fiktives Beispiel enthält 100 Euro netto mit 20 Prozent und weitere 50 Euro netto mit 10 Prozent. Die Steuer beträgt 20 + 5 = 25 Euro, das Nettoentgelt insgesamt 150 Euro und der Gesamtbetrag 175 Euro. Ein einziger Steuersatz auf 150 Euro würde einen anderen und für dieses Beispiel falschen Steuerbetrag erzeugen.
Die Rechner arbeiten jeweils mit einem Betrag und einem Satz. Für einen gemischten Beleg rechnest du daher jede passende Steuergruppe getrennt und addierst die Ergebnisse. Ein allgemeiner Rechnungsrabatt ist außerdem sachgerecht auf die betroffenen Positionen beziehungsweise Gruppen zu verteilen. Dokumentiere die Grundlage der Verteilung. Weder eine unaufgeschlüsselte Gesamtsumme noch der zufällig sichtbare Satz der ersten Position ist eine ausreichende Grundlage für die vollständige Rechnungsberechnung. Für die fertige Belegstruktur verweist der Ratgeber zur Rechnungsvorlage Österreich auf die benötigten Angaben.
Rabatt, Skonto und bereits bezahlte Beträge unterscheiden
Ein vorab vereinbarter Rabatt verändert die Berechnungsgrundlage der betroffenen Leistung. Bei 1.000 Euro netto und 10 Prozent Rabatt bleiben 900 Euro netto; bei 20 Prozent Umsatzsteuer kommen 180 Euro hinzu, also 1.080 Euro brutto. Eine spätere Teilzahlung ist dagegen keine Preisermäßigung. Wird auf eine Rechnung über 1.200 Euro zunächst 400 Euro gezahlt, bleibt das ursprüngliche Entgelt unberührt; offen sind 800 Euro. Vermische deshalb Rechnungsbetrag, Preisnachlass und Zahlungsstand nicht in einem Eingabefeld.
Skonto hängt an einer konkreten Zahlungsvereinbarung und gegebenenfalls an der Zahlung innerhalb ihrer Frist. Der hier angebotene Mehrwertsteuerrechner bestimmt keine Skontofrist und nimmt keine automatische Steuerkorrektur vor. Für den gesonderten Rechenweg, Bruttoabzug und Prüfschritte nutze Skonto berechnen in Österreich. So bleibt klar, welche Entscheidung der jeweilige Rechner beantwortet. Ein in einer Rechnung ausgewiesener Gesamtbetrag ist nicht allein deshalb endgültig ausgeglichen, weil du einen geplanten Skontobetrag davon abgezogen hast.
Kleinunternehmer: Befreiung ist kein frei gewählter Nullsatz
Bei der österreichischen Kleinunternehmerbefreiung nach § 6 Absatz 1 Ziffer 27 UStG 1994 wird für den einschlägigen befreiten Umsatz keine Umsatzsteuer gesondert berechnet. Ein vereinbartes Entgelt von 600 Euro bleibt dann 600 Euro; es werden nicht zusätzlich 20 Prozent aufgeschlagen. Die Befreiung muss tatsächlich anwendbar sein und der Beleg entsprechend behandelt werden. Ein Nullwert im Rechner prüft weder die Voraussetzungen noch die Rechnungsangaben. Deshalb enthält die Download-Vorlage ein getrenntes KU-Beispiel statt einer allgemeinen Steuerzeile „0 %“ für alle Fälle.
Grenzen, Option zur Regelbesteuerung und konkrete Rechnungsfolgen gehören zum bestehenden Owner Kleinunternehmer-Rechnung in Österreich. Auch Reverse Charge, ausländische Leistungsorte und sonstige Steuerbefreiungen sind nicht dasselbe wie Kleinunternehmertum. Verwende den Rechner dafür höchstens zur Kontrolle eines bereits fachlich geklärten Betrags. Welche Hinweise der fertige Beleg braucht, richtet sich nach dem tatsächlichen Fall. Ein korrektes Rechenergebnis legitimiert keinen Umsatzsteuerausweis, der dem Aussteller im konkreten Vorgang nicht zusteht.
Das Rechenergebnis in eine österreichische Rechnung übernehmen
Übernimm Entgelt, Steuersatz, Steuerbetrag und Gesamtbetrag zusammen mit der konkreten Leistungsbeschreibung. Dazu kommen die erforderlichen Rechnungsdaten und Kennungen für den jeweiligen Fall. Der Leitfaden Pflichtangaben auf österreichischen Rechnungen behandelt diese Voraussetzungen nach § 11 UStG 1994. Die Word-, Excel- und PDF-Vorlagen für Österreich helfen beim Aufbau; sie ersetzen nicht die Einordnung der Leistung und sind keine strukturierten E-Rechnungen. Prüfe Nummer, Datum, Anschriften und Leistungszeitraum ebenso sorgfältig wie die Rechnungssumme.
Invoify ist auf den operativen Rechnungsprozess ausgerichtet. Dieser Rechner ist eine unabhängige Rechenhilfe auf der Website und kein automatischer Steuerberater oder eine Finanzbuchhaltung. Wähle im tatsächlichen Beleg den passenden Steuerfall, kontrolliere die berechneten Positionen und prüfe das Ergebnis vor Ausgabe. Bei einer Unsicherheit zum Leistungsort oder zur Befreiung muss diese Frage zuerst geklärt werden. Der Workflow Rechnung schreiben in Österreich führt anschließend vom Datensatz zum fertigen Beleg.
Fünf Kontrollen vor der Freigabe
- Ist der Ausgangspreis ausdrücklich netto oder brutto vereinbart?
- Ist der österreichische Steuersatz für Leistung, Zeitpunkt und Beteiligte geprüft?
- Sind unterschiedliche Steuergruppen und Rabatte getrennt berechnet?
- Passen Nettoentgelt, Steuerbetrag und Gesamtbetrag nach der verwendeten Rundung zusammen?
- Sind Zahlungseingänge und Preisänderungen unabhängig von der ursprünglichen Rechensumme dokumentiert?
Speichere bei einem ungewöhnlichen Fall die geprüfte Berechnungsgrundlage zusammen mit dem Vorgang. Dazu gehören beispielsweise die Version eines Angebots, die tatsächlich gelieferte Menge und die Begründung einer Steuergruppe. Für ein Standardbeispiel reicht häufig eine einfache Gegenprobe mit dem Brutto-Rechner. Bei gemischten oder grenzüberschreitenden Leistungen ist dagegen die fachliche Fallprüfung wichtiger als eine zweite Multiplikation. Ein sicherer Arbeitsablauf trennt diese Aufgaben und macht klar, wer die steuerliche Einordnung und wer die Belegfreigabe vorgenommen hat.
Offizielle Quellen und Prüfstand
Primärquellen: § 10 UStG 1994 für die Steuersätze, BMF zur 4,9-Prozent-Begünstigung, § 11 UStG 1994 für Rechnungen und § 6 UStG 1994 für Befreiungen. Quellenprüfung: 5. Oktober 2026. Erneute Prüfung bis 15. Dezember 2026. Die Jahreszahl 2027 bezeichnet Beispiele, keine neu beschlossene Gesetzesänderung. Der Rechner zeigt gerundete EUR-Beträge und ersetzt keine steuerliche Einzelfallberatung.
Häufige Fragen
Warum nicht 20 Prozent vom Bruttopreis abziehen?
Der Steuersatz bezieht sich auf das Nettoentgelt. Brutto wird deshalb durch 1,20 geteilt; bei 120 Euro sind netto 100 Euro und enthaltene Steuer 20 Euro.
Kann der Rechner den richtigen Satz automatisch bestimmen?
Nein. Er rechnet den eingegebenen Satz mathematisch um. Steuerfall, Befreiung und Leistungsort sind vorher zu prüfen.