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Lager & Warenwirtschaft

Inventur in Österreich: Wer ist verpflichtet – und wie läuft sie ab?

Die Inventur ist die körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag – Pflicht für alle, die nach dem UGB rechnungslegungspflichtig sind. Wer seinen Gewinn als Einnahmen-Ausgaben-Rechner ermittelt, ist grundsätzlich nicht inventurpflichtig. Das UGB lässt neben der klassischen Stichtagsinventur auch die verlegte und die permanente Inventur zu. Dieser Beitrag klärt die Pflicht, die Verfahren und den praktischen Ablauf.

Wer ist in Österreich inventurpflichtig?

Kurzantwort: Wer nach dem UGB rechnungslegungspflichtig ist, muss eine Inventur machen. Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet.

Die Rechnungslegungspflicht knüpft an §189 UGB an. Erfasst sind insbesondere:

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und unternehmerisch tätige Personengesellschaften ohne natürliche Person als unbeschränkt haftenden Gesellschafter
  • Einzelunternehmen und sonstige Personengesellschaften, sobald sie die Umsatzschwelle des §189 UGB überschreiten (Regelschwelle 700.000 Euro Umsatzerlöse)
  • Nicht erfasst: Angehörige der freien Berufe sowie Land- und Forstwirte in bestimmten Fällen – und wer den Gewinn als Einnahmen-Ausgaben-Rechner ermittelt
Steuerlicher Gewinn ≠ Inventurpflicht:Die Inventurpflicht folgt der Rechnungslegungspflicht nach UGB, nicht der Umsatzsteuer. Ein Kleinunternehmer, der zugleich Einnahmen-Ausgaben-Rechner ist, muss deshalb grundsätzlich keine Inventur nach UGB erstellen. Im Zweifel klärt die Steuerberatung den konkreten Fall.

Was ist eine Inventur – und was ein Inventar?

Die beiden Begriffe werden oft verwechselt. Die Inventur ist die Tätigkeit: die mengenmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden. Das Inventar ist das Ergebnis: das Verzeichnis, das dabei entsteht. Die Pflicht zum Inventar regelt §191 UGB, das zulässige Verfahren §192 UGB.

Erfasst wird nicht nur das Warenlager: Auch Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige und unfertige Erzeugnisse sowie weitere Vermögensgegenstände gehören dazu. Für den Handel steht in der Praxis das Warenlager im Mittelpunkt.

Die Inventurverfahren nach §192 UGB

§192 UGB geht von der körperlichen Bestandsaufnahme aus, lässt aber mehrere Wege zu:

VerfahrenZeitpunktVoraussetzung
StichtagsinventurKörperliche Aufnahme zeitnah zum BilanzstichtagStandardfall der körperlichen Bestandsaufnahme
Verlegte InventurEin Tag innerhalb von 3 Monaten vor oder 2 Monaten nach dem GeschäftsjahresschlussFortschreibung/Rückrechnung auf den Stichtagswert
Permanente InventurLaufend über das Jahr verteiltOrdnungsgemäße Lager­buchführung, die den Stichtagsbestand ohne körperliche Aufnahme sichert (§192 Abs. 2)
Verlegte Inventur – die genaue Frist:§192 Abs. 3 UGB nennt „einen Tag innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten beiden Monate nach dem Schluß des Geschäftsjahrs". Der ermittelte Bestand wird dann wert- und mengenmäßig auf den Bilanzstichtag fortgeschrieben beziehungsweise zurückgerechnet.

Die permanente Inventur setzt voraus, dass Zu- und Abgänge lückenlos und nachprüfbar geführt werden – genau das leistet eine Warenwirtschaft mit einem laufenden Bewegungsjournal. Einmal im Jahr wird jede Position zudem körperlich überprüft.

Ablauf einer Inventur in der Praxis

  1. VorbereitenLager aufräumen, Zählbereiche festlegen, Zähllisten vorbereiten und Verantwortliche einteilen.
  2. Bestand einfrierenDen Soll-Bestand zum Zählzeitpunkt festhalten, damit spätere Buchungen die Zählung nicht verfälschen.
  3. Körperlich zählenMengen zählen, messen oder wiegen und je Position erfassen – möglichst im Vier-Augen-Prinzip.
  4. Differenzen buchenIst- gegen Soll-Bestand stellen und Abweichungen nachvollziehbar als Korrektur erfassen.
  5. Inventar dokumentierenDas Ergebnis als Verzeichnis festhalten und aufbewahren – für die Aufbewahrungsfristen gilt §132 BAO.

Wie lange das Inventar und die zugehörigen Unterlagen aufzubewahren sind, behandelt der Beitrag Aufbewahrungsfrist in Österreich (sieben Jahre nach §132 BAO).

Inventur mit Invoify

Die Warenwirtschaft von Invoify unterstützt die Bestandsaufnahme, ohne die körperliche Zählung zu ersetzen:

  1. Inventur startenBeim Start friert Invoify eine Zählliste ein – der Soll-Bestand zum Startzeitpunkt bleibt als Referenz erhalten, auch wenn parallel weitergearbeitet wird.
  2. Zählen und erfassenDie gezählten Ist-Mengen werden je Artikel eingetragen; die Eingabe ist auf zügiges Erfassen ausgelegt.
  3. Differenzen buchenInvoify stellt Ist gegen Soll und bucht die Abweichungen als nachvollziehbare Bestandsbewegungen – jede Korrektur bleibt im Journal sichtbar.
  4. Zählliste als PDFFür die Zählung vor Ort und die Ablage stehen PDF-Zähllisten bereit.
Ehrliche Grenze: Invoify unterstützt die Zählung und Differenzbuchung, ist aber kein Barcode-Scanner-System und übernimmt nicht die steuerliche Bewertung des Inventars. Für die Bewertung und die Frage, welches Inventurverfahren im Einzelfall zulässig ist, bleibt die Steuerberatung zuständig.

Welches Rechnungs- und Warenwirtschaftsprogramm für österreichische Betriebe passt, ordnet der Vergleich beste Rechnungsprogramme in Österreich ein.

Häufige Fehler bei der Inventur

  • Annehmen, jeder Unternehmer sei inventurpflichtig – Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind es grundsätzlich nicht.
  • Die Fristen der verlegten Inventur überschreiten (3 Monate vor / 2 Monate nach dem Stichtag).
  • Permanente Inventur ohne lückenlose, nachprüfbare Lagerbuchführung behaupten.
  • Den Bestand während der Zählung weiterbuchen und so die Ist-Mengen verfälschen.
  • Differenzen nicht dokumentieren, sondern den Bestand still überschreiben.
  • Das Inventar nach der Zählung nicht ordnungsgemäß aufbewahren.
Fachlicher Hinweis:Dieser Beitrag gibt die Rechtslage nach UGB allgemein wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung. Ob und in welchem Verfahren eine Inventurpflicht besteht, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Häufige Fragen

Wer muss in Österreich eine Inventur machen?

Inventurpflichtig sind Unternehmen, die nach dem UGB rechnungslegungspflichtig sind – insbesondere Kapitalgesellschaften sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab den Umsatzschwellen des §189 UGB. Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind grundsätzlich nicht inventurpflichtig.

Wann muss die Inventur gemacht werden?

Grundsätzlich zum Bilanzstichtag – meist der 31. Dezember. §192 UGB erlaubt zusätzlich die verlegte Inventur: die Bestandsaufnahme darf für einen Tag innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten beiden Monate nach dem Geschäftsjahresschluss erfolgen.

Was ist der Unterschied zwischen Stichtags- und permanenter Inventur?

Bei der Stichtagsinventur wird der Bestand rund um den Bilanzstichtag körperlich erfasst. Bei der permanenten Inventur wird der Bestand laufend über das Jahr geführt und geprüft, sodass der Stichtagsbestand ohne körperliche Aufnahme zum Stichtag feststeht – Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Lagerbuchführung.

Wie hilft Software bei der Inventur?

Eine Warenwirtschaft friert eine Zählliste ein, nimmt die gezählten Ist-Mengen auf und bucht die Differenzen zum Soll-Bestand nachvollziehbar. Invoify erzeugt dazu PDF-Zähllisten und dokumentiert jede Korrektur als Bewegung – die körperliche Zählung selbst bleibt Handarbeit.

Hinweis: Der Beitrag erläutert allgemeine Grundsätze und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Sonderfällen sind der konkrete Sachverhalt und die aktuellen gesetzlichen Vorgaben maßgeblich.