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Rechnung & Pflichtangaben

Rechnung auf Englisch in Österreich: gültig, Vokabeln und Vorlage

Eine Rechnung darf in Österreich auf Englisch oder zweisprachig ausgestellt werden. Es gelten dieselben Pflichtangaben nach § 11 UStG 1994 wie bei einer deutschsprachigen Rechnung. Zu beachten ist nur, dass die Abgabenbehörde im Prüfungsfall eine Übersetzung verlangen kann und alle Angaben nachvollziehbar bleiben müssen.

Ist eine Rechnung auf Englisch in Österreich gültig?

Kurzantwort: Ja. Eine Rechnung darf in Österreich auf Englisch oder zweisprachig ausgestellt werden. Es gelten dieselben Pflichtangaben nach § 11 UStG 1994; die Abgabenbehörde kann im Prüfungsfall aber eine Übersetzung ins Deutsche verlangen.

Das Umsatzsteuergesetz schreibt vor, welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, nicht in welcher Sprache. § 11 UStG 1994 nennt keine verbindliche Rechnungssprache. Eine englische oder zweisprachige Rechnung ist im Inland deshalb grundsätzlich zulässig, solange alle Pflichtangaben vollständig und richtig sind.

Die Amtssprache im Abgabenverfahren ist Deutsch. Nach der Bundesabgabenordnung (BAO) kann die Abgabenbehörde im Prüfungsfall eine Übersetzung der Rechnung ins Deutsche verlangen. Für den Vorsteuerabzug des Kunden müssen die Angaben außerdem nachvollziehbar bleiben; unklare oder unvollständige Formulierungen können den Abzug gefährden. Die vollständigen Grundlagen zur Rechnungsstellung stehen auf der Seite Rechnung schreiben in Österreich.

In der Praxis ist die zweisprachige Rechnung der sichere Mittelweg: Der Kunde im Ausland versteht den Beleg, und die deutsche Fassung liegt für eine Prüfung schon vor. Die englische Sprache ändert nichts an den inhaltlichen Anforderungen des § 11 UStG 1994.

Wann eine englische Rechnung sinnvoll ist

Eine englische oder zweisprachige Rechnung ist immer dann praktisch, wenn der Empfänger die deutsche Fassung nicht sicher versteht. Typische Anlässe sind:

  • Kunden im nicht deutschsprachigen Ausland oder Export außerhalb der EU
  • EU-B2B-Geschäfte mit gültiger UID-Nummer und Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge)
  • internationale Plattformen und Marktplätze, die englische Belege erwarten
  • Firmen mit englischsprachiger Buchhaltung oder internationalem Konzernumfeld

Bei EU-Geschäften zwischen Unternehmen kommt es zusätzlich auf die Umsatzsteuer an. Vor der Ausstellung sollte die UID-Nummer des Kunden geprüft werden; wie das geht, zeigt der Beitrag UID-Nummer prüfen in Österreich. Ob die Steuerschuld übergeht, erklärt Reverse Charge in Österreich. In diesen Fällen ist eine zweisprachige Rechnung besonders verbreitet.

Rechnungsbegriffe Deutsch–Englisch

Wer eine Rechnung ins Englische überträgt, braucht vor allem die richtigen Feldbezeichnungen. Dieses Glossar deckt die gängigen Positionen einer österreichischen Rechnung ab:

DeutschEnglisch
RechnungInvoice
RechnungsnummerInvoice number
RechnungsdatumInvoice date
LeistungszeitraumPeriod of supply
MengeQuantity
EinzelpreisUnit price
ZwischensummeSubtotal
NettobetragNet amount
Umsatzsteuer (USt)VAT
Bruttobetrag / GesamtGross / Total
UID-NummerVAT ID / VAT number
ZahlungszielPayment terms / Due date
SkontoEarly-payment discount
Zahlen und Währung mitdenken:Neben den Begriffen sollten auch Währung (EUR sauber ausweisen) und Zahlenformate konsistent bleiben. Ein englischsprachiger Kunde erwartet oft den Punkt als Dezimaltrennzeichen; wichtig ist vor allem, dass Netto, Umsatzsteuer und Bruttobetrag eindeutig zusammenpassen.

Pflichtangaben gelten auch auf Englisch

Die Sprache ändert nichts am Pflichtumfang. Eine englische Rechnung muss dieselben Angaben nach § 11 UStG 1994 enthalten wie eine deutsche. Übersetzt sehen die Muss-Felder so aus:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Kunden (name and address)
  • UID-Nummer, soweit erforderlich (VAT ID)
  • fortlaufende Rechnungsnummer (invoice number) und Ausstellungsdatum (invoice date)
  • Menge und Bezeichnung der Leistung sowie Leistungszeitraum (quantity, description, period of supply)
  • Nettoentgelt, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt (net amount, VAT rate, VAT amount)
  • bei Steuerbefreiung ein klarer Hinweis auf den Grund der Befreiung

Die österreichischen Umsatzsteuersätze bleiben unverändert bei 20 %, 13 % und 10 %. Auf einer englischen Rechnung wird der jeweilige Satz einfach als „VAT 20 %“ ausgewiesen. Die Grundregeln und ab wann eine UID-Nummer nötig ist, fasst die Pillar-Seite Rechnung schreiben in Österreich zusammen.

Steuer-Sonderfälle richtig auf Englisch formulieren

Heikel wird es bei Rechnungen ohne oder mit besonderem Umsatzsteuerausweis. Hier muss der Hinweis eindeutig sein, damit Kunde und Behörde die Steuerbehandlung erkennen. Die folgende Tabelle zeigt die üblichen englischen Formulierungen:

SonderfallDeutscher HinweisEnglischer Hinweis auf der Rechnung
Reverse Charge (EU-B2B)Übergang der SteuerschuldReverse charge
KleinunternehmerUmsatzsteuerbefreit nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994VAT exempt – small business scheme (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994, Austria)
Innergemeinschaftliche LieferungSteuerfreie innergemeinschaftliche LieferungVAT-exempt intra-Community supply

Beim Reverse Charge weist der Aussteller keine Umsatzsteuer aus, nennt beide UID-Nummern und ergänzt den Hinweis „Reverse charge“. Kleinunternehmen nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 verrechnen ebenfalls keine Umsatzsteuer und setzen den Befreiungshinweis; der Gesetzesparagraf sollte auch auf der englischen Rechnung erkennbar bleiben, damit die Befreiung nachvollziehbar ist. Details zur Umkehr der Steuerschuld stehen im Beitrag Reverse Charge in Österreich.

Englische Rechnung mit Invoify vorbereiten

Rechtlich entscheidend ist nicht die Sprache, sondern die Vollständigkeit der Pflichtangaben. Genau hier setzt Invoify an: Der geführte Editor mit Live-Vorschau und die Pflichtangaben-Prüfung stellen sicher, dass alle Muss-Felder nach § 11 UStG 1994 vorhanden sind, bevor die Rechnung final wird.

  1. Rechnung vollständig anlegenKontakt, Positionen, Steuersatz und Leistungszeitraum im geführten Editor erfassen, damit alle Angaben nach § 11 UStG 1994 vorhanden sind.
  2. Steuerfall korrekt wählenRegelbesteuerung, Kleinunternehmerbefreiung, Reverse Charge oder innergemeinschaftliche Lieferung fachlich passend auswählen.
  3. Pflichtangaben prüfenDie Pflichtangaben-Prüfung zeigt fehlende Muss-Felder an. Diese Basis gilt unabhängig von der Sprache der Rechnung.
  4. Zweisprachig aufbereitenFür Auslandskunden die Feldbezeichnungen mit dem Glossar oben ins Englische übertragen und Währung (EUR) sowie Steuerhinweise konsistent halten.
  5. Bei Bedarf als E-RechnungWo eine strukturierte E-Rechnung nach EN 16931 verlangt wird, zählt der maschinenlesbare Datensatz. Er ist sprachneutral, entscheidend bleiben die korrekten Pflichtangaben.
Sprache ersetzt keine Prüfung:Auch die schönste englische Rechnung ist nur gültig, wenn Inhalt und Steuerbehandlung stimmen. Eine zweisprachige Vorlage mit vollständiger deutscher Fassung ist im Prüfungsfall nach der BAO der sicherste Weg.

Englische und zweisprachige Rechnungen bewusst einsetzen

Eine englische Rechnung kann für internationale Kunden praktisch sein. Eine zweisprachige Fassung unterstützt interne Prüfung und ausländische Buchhaltung zugleich. Beide Sprachspalten müssen denselben Inhalt wiedergeben. Unterschiedliche Leistungsbeschreibungen oder Steuerhinweise in Deutsch und Englisch schaffen keinen zusätzlichen Nutzen, sondern Widersprüche.

VarianteVorteilKontrolle
Englischkompakter Beleg für internationalen Empfängerösterreichische Rechtsbegriffe korrekt übertragen
Deutsch/Englischbeide Seiten lesen denselben Belegkeine abweichenden Doppelangaben
Deutsch plus AnschreibenOriginal bleibt unverändertEmpfänger akzeptiert deutschsprachige Rechnung

Begriffe wie „VAT exempt“, „reverse charge“ oder „small business exemption“ dürfen nur verwendet werden, wenn der zugrunde liegende österreichische Steuerfall wirklich passt. Eine sprachlich gelungene Übersetzung ersetzt nicht die Prüfung von Leistungsort, UID und Steuerbefreiung.

Zahlen, Währung und Datum ohne internationale Mehrdeutigkeit darstellen

Im englischen Zahlenformat werden Punkt und Komma anders verwendet als in Österreich. Schreiben Sie die Währung eindeutig an Beträge und verwenden Sie innerhalb des Dokuments ein konsistentes Format. Datumsangaben wie 07/08/2026 können als 7. August oder 8. Juli gelesen werden. Das ISO-Format oder ein ausgeschriebener Monat reduziert dieses Risiko.

  • Währung bei Einzel- und Gesamtbeträgen sichtbar nennen.
  • Dezimal- und Tausendertrennzeichen konsistent halten.
  • Leistungsdatum und Rechnungsdatum klar unterscheiden.
  • IBAN, BIC und Zahlungsreferenz unverändert übernehmen.
  • UID mit Länderpräfix und ohne Übersetzungsfehler ausgeben.

Internationale Kundenanforderungen vor der ersten Rechnung erfassen

Viele Zurückweisungen betreffen nicht die Sprache, sondern fehlende Purchase Order, Vendor ID, Kostenstelle oder einen vorgeschriebenen Portalweg. Klären Sie rechtlichen Rechnungsempfänger, Anschrift, Währung, Referenzen, Format und Übertragungskanal beim Onboarding. Diese Angaben gehören in vorgesehene Felder und nicht gesammelt in einen freien Kopftext.

Invoify kann englische Positions- und Belegtexte, österreichische Steuerfälle und strukturierte E-Rechnungsdaten ausgeben. Eine automatische Fachübersetzung individueller Texte oder steuerliche Länderentscheidung wird nicht behauptet. Neue Formulierungen sollten fachlich geprüft und als wiederverwendbare Vorlage gepflegt werden.

Der vollständige österreichische Pflichtangaben-Überblick bleibt auf Rechnung schreiben in Österreich. Dieser Beitrag besitzt nur den Sprach- und Prozessintent.

Übersetzung, Steuerhinweis und Quelldaten gemeinsam freigeben

Ein Vier-Augen-Review sollte Eigennamen, Anschriften, UID, Leistungsdatum, Zahlenformat und Steuerhinweise umfassen. Rechtschreibprüfung erkennt nicht, wenn „invoice date“ und „date of supply“ vertauscht oder eine Firmenbezeichnung frei übersetzt wurde.

FeldTypischer FehlerKontrolle
Leistungzu allgemeine oder abweichende Übersetzunggegen Auftrag lesen
Steuerhinweisdeutscher statt österreichischer RechtsbezugAT-Tatbestand prüfen
DatumUS-/UK-MehrdeutigkeitISO oder Monat ausschreiben
BetragPunkt/Komma vertauschtWährung und Summe gegenrechnen
UIDLänderpräfix entferntOriginalwert beibehalten

Wird nach Versand eine sprachliche Korrektur nötig, bleibt die ursprüngliche Fassung im Vorgang. Eine neue Datei wird als Berichtigung beziehungsweise neue Sprachfassung eindeutig zugeordnet. Bei einer rein erläuternden Übersetzung ist klarzustellen, welcher Beleg der ausgestellte Rechnungsstand ist.

  • Geprüfte Textbausteine zentral pflegen.
  • Alte Kunden- und Projektdaten aus Vorlagen entfernen.
  • Neue Steuerfälle nicht selbst frei übersetzen.
  • Strukturierte E-Rechnungsdaten mit der sichtbaren Fassung vergleichen.

Bei einer Kundengruppe mit wiederkehrenden Anforderungen kann eine geprüfte Profilvorlage Format, Sprache, Referenzen und Kanal speichern. Vor jedem neuen Auftrag wird dennoch kontrolliert, ob Rechtsträger und Bestellung übereinstimmen. Eine alte Portalreferenz darf nicht nur wegen desselben Markennamens weiterverwendet werden.

Häufige Fragen

Wie nennt man eine Rechnung auf Englisch?

Auf Englisch heißt die Rechnung invoice. Die Rechnungsnummer ist die invoice number, das Rechnungsdatum das invoice date. Eine Vorabrechnung ist die pro forma invoice, eine Gutschrift die credit note.

Ist eine englische Rechnung in Österreich gültig?

Ja. Eine Rechnung darf auf Englisch oder zweisprachig ausgestellt werden; es gelten dieselben Pflichtangaben nach § 11 UStG 1994. Da die Amtssprache im Abgabenverfahren Deutsch ist, kann die Abgabenbehörde nach der BAO aber eine Übersetzung verlangen.

Wie schreibe ich eine Rechnung auf Englisch?

Übersetze die Pflichtangaben Feld für Feld: invoice number, invoice date, net amount, VAT, total. Bei EU-B2B-Kunden gehören beide VAT-IDs und der Hinweis reverse charge dazu. Eine zweisprachige Vorlage ist im Prüfungsfall am sichersten.

Was heißt UID-Nummer und Reverse Charge auf Englisch?

Die UID-Nummer heißt auf Englisch VAT ID oder VAT number. Reverse Charge (Übergang der Steuerschuld) bleibt reverse charge; auf der Rechnung ist der Zusatzhinweis üblich.

Hinweis: Der Beitrag erläutert allgemeine Grundsätze und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Sonderfällen sind der konkrete Sachverhalt und die aktuellen gesetzlichen Vorgaben maßgeblich.