Gesetzliche Verzugszinssätze im zweiten Halbjahr 2026
| Fall | Gesetzlicher Satz | Grundlage |
|---|---|---|
| Unternehmen ↔ Verbraucher | 4,00 % p. a. | § 1000 ABGB |
| Privat ↔ Privat | 4,00 % p. a. | § 1000 ABGB |
| Unternehmen ↔ Unternehmen, verantworteter Verzug | 10,73 % p. a. im 2. Halbjahr 2026 | § 456 UGB + OeNB-Basiszinssatz |
| Unternehmen ↔ Unternehmen, nicht verantworteter Verzug | 4,00 % p. a. | Verweis in § 456 UGB |
Verzugszinsen-Rechner Österreich
Forderung, Verzugstage und gesetzlichen Satz eingeben. Der Rechner verwendet die einfache Tagesformel mit 365 Tagen und liefert eine Orientierung für einen Zeitraum mit gleichbleibendem Satz:
Ab wann Verzugszinsen entstehen
Nach der aktuellen USP-Erläuterung dürfen Verzugszinsen grundsätzlich ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag verlangt werden, wenn der Gläubiger seine Leistung vertragsgemäß erbracht hat und der Schuldner nicht termingerecht zahlt. Ein klar vereinbartes Zahlungsziel und dokumentierter Rechnungszugang erleichtern die Einordnung.
- Fälligkeit bestimmenVertrag, Angebot, Rechnung und gesetzliche Regeln gemeinsam prüfen.
- Zahlungseingänge abgleichenTeilzahlungen mindern die verzinsliche Restforderung ab ihrem Eingang.
- Geschäftstyp wählenVerbraucher-/Privatfall oder Unternehmergeschäft unterscheiden.
- Verantwortlichkeit prüfenDer erhöhte §-456-Satz gilt nicht bei nicht verantwortetem B2B-Verzug.
- Zeitraum aufteilenBei einem Halbjahreswechsel den jeweils maßgeblichen Basiszinssatz anwenden.
Ob eine Rechnung bereits fällig ist, hängt nicht allein von der Formulierung „zahlbar sofort“ ab. Vertragliche Abrede, Leistungserbringung, Rechnungszugang und zwingende Schutzvorschriften können zusammenwirken. Für die spätere Berechnung sollten deshalb das Fälligkeitsdatum und der tatsächliche erste Verzugstag getrennt gespeichert werden.
Formel und Beispiel
Beispiel für das zweite Halbjahr 2026: 5.000 Euro × 10,73 % × 30 ÷ 365 = 44,10 Euro. Nach einer Teilzahlung von 2.000 Euro wird ab Zahlungseingang nur noch der verbleibende Betrag von 3.000 Euro verzinst.
| Forderung | Tage | Satz | Rechnung | Zinsen |
|---|---|---|---|---|
| 1.000,00 € | 30 | 4,00 % | 1.000 × 0,04 × 30 ÷ 365 | 3,29 € |
| 5.000,00 € | 30 | 10,73 % | 5.000 × 0,1073 × 30 ÷ 365 | 44,10 € |
| 5.000,00 € | 60 | 10,73 % | 5.000 × 0,1073 × 60 ÷ 365 | 88,19 € |
Die Beispiele runden erst das Ergebnis auf Cent. Bei langen Zeiträumen, wechselnden Sätzen oder Teilzahlungen wird jeder Abschnitt separat berechnet. Der Rechner oben ist deshalb keine geeignete Abkürzung für eine Forderung, die über mehrere Halbjahre oder zahlreiche Zahlungseingänge läuft.
Warum B2B nicht automatisch 10,73 Prozent bedeutet
§ 456 UGB setzt den gesetzlichen B2B-Satz mit 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an. Das Gesetz schränkt jedoch ausdrücklich ein: Ist der Schuldner für die Verzögerung nicht verantwortlich, sind nur die Zinsen nach § 1000 Abs. 1 ABGB zu entrichten. Diese liegen bei 4 Prozent pro Jahr.
Außerdem können Parteien wirksam einen anderen Zinssatz vereinbaren. Dann sind Vertrag, AGB-Recht, Sittenwidrigkeit und Verbraucherschutz gesondert zu prüfen. Der Rechner ersetzt diese Vertragsprüfung nicht.
Verantwortung für die Verzögerung
Der erhöhte Unternehmerzinssatz setzt voraus, dass der Schuldner für den Verzug verantwortlich ist. Eine bloße B2B-Kennzeichnung im Kontaktstamm beweist das nicht. Dokumentiert werden sollten deshalb Fälligkeit, Leistungserbringung, Rechnungszugang, Zahlungskommunikation und bekannte Gründe der Verzögerung. Ist die Verantwortlichkeit nicht gegeben, verweist § 456 UGB auf den niedrigeren Satz nach § 1000 ABGB.
40 Euro Entschädigung für Betreibungskosten
Zusätzlich zu Verzugszinsen sieht § 458 UGB bei der Verzögerung von Geldforderungen im Unternehmergeschäft einen Pauschalbetrag von 40 Euro als Entschädigung für mögliche Betreibungskosten vor. Nach der WKO ist dafür weder ein konkreter Kostennachweis noch ein Verschulden des Schuldners erforderlich. Die Pauschale ist nicht mit einem frei festgelegten Mahnentgelt zu verwechseln.
| Anspruch | Voraussetzung | Nachweis |
|---|---|---|
| Verzugszinsen B2B 10,73 % | Unternehmergeschäft und verantworteter Verzug | Forderung, Zeitraum, Satz und Verantwortlichkeit |
| Verzugszinsen 4 % | gesetzlicher Verbraucher-/Privatfall oder nicht verantworteter B2B-Verzug | Fälligkeit und Zinszeitraum |
| 40-Euro-Pauschale | verzögerte Geldforderung im Unternehmergeschäft | Bezug zur offenen Forderung |
| darüber hinausgehende Betreibungskosten | zusätzliche Voraussetzungen nach § 1333 Abs. 2 ABGB | Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und tatsächliche Kosten |
Teilzahlungen und Wechsel des Basiszinssatzes
Geht eine Teilzahlung ein, endet die Verzinsung des bezahlten Teilbetrags grundsätzlich mit diesem Zahlungseingang. Ab dem Folgetag läuft die Berechnung nur noch auf der offenen Restforderung weiter. Werden Kosten, Zinsen und Hauptforderung unterschiedlich verrechnet oder bestreitet der Schuldner die Zuordnung, muss die konkrete Tilgungsreihenfolge geprüft werden.
- Abschnitt 1 berechnenGesamte offene Forderung vom ersten Verzugstag bis zum Tag vor der Teilzahlung verzinsen.
- Restbetrag bestimmenZahlung mit Datum und vereinbarter beziehungsweise gesetzlicher Zuordnung erfassen.
- Abschnitt 2 berechnenNur die verbleibende Forderung ab dem maßgeblichen Folgetag verzinsen.
- Halbjahreswechsel trennenZum 1. Jänner und 1. Juli den jeweils veröffentlichten Basiszinssatz prüfen.
- Gesamtnachweis bildenAbschnitte, Rundung und Zahlungen in einer nachvollziehbaren Tabelle zusammenführen.
Im ersten und zweiten Halbjahr 2026 beträgt der OeNB-Basiszinssatz jeweils 1,53 Prozent. Dass sich der Satz in diesem Jahr nicht geändert hat, darf nicht als dauerhafte Konstante in Vorlagen übernommen werden. Für eine Forderung über den Jahreswechsel 2026/2027 ist der neue Wert zum 1. Jänner 2027 zu prüfen.
Verzugszinsen nachvollziehbar geltend machen
- Ursprungsforderung und Rechnungsnummer nennen.
- Fälligkeit und Beginn des Verzugs angeben.
- Teilzahlungen mit Datum berücksichtigen.
- angewandten Jahreszinssatz und Rechtsgrundlage nennen.
- Berechnungszeitraum und Zinsbetrag ausweisen.
- Zinsen nicht wie eine umsatzsteuerpflichtige Rechnungsposition behandeln.
Verzugszinsen wegen verspäteter Zahlung werden grundsätzlich als Folge des Zahlungsverzugs und nicht als zusätzlich verkaufte Leistung behandelt. Andere Gebühren oder vertragliche Finanzierungselemente können anders einzuordnen sein. Deshalb sollte eine Zinsaufstellung nicht einfach als normale steuerpflichtige Produktposition mit 20 Prozent Umsatzsteuer angelegt werden.
Die ursprüngliche Rechnung bleibt als Hauptforderung bestehen. Eine separate Zinsaufstellung oder Zahlungsaufforderung zeigt transparent, wie der Nebenanspruch berechnet wurde. Wer den Rechnungsbetrag nachträglich um Zinsen überschreibt, zerstört die Verbindung zwischen ursprünglicher Leistung, Fälligkeit und Verzug.
Muster für Berechnung und Zahlungsaufforderung
Ein sachlicher Text kann lauten: „Zur Rechnung RE-2026-0042 ist trotz Fälligkeit am 31.07.2026 noch ein Betrag von 5.000,00 Euro offen. Für den Zeitraum 01.08. bis 30.08.2026 berechnen wir gesetzliche Verzugszinsen von 44,10 Euro. Bitte überweisen Sie Hauptforderung und Zinsen unter Angabe der Rechnungsnummer.“
Bei einem Unternehmergeschäft kann die 40-Euro-Pauschale getrennt aufgeführt werden, wenn ihre Voraussetzungen erfüllt sind. Der Text sollte nicht behaupten, dass jede weitere Mahn- oder Inkassokostenposition automatisch geschuldet ist. Eine klare Frist und eine Kontaktmöglichkeit für bereits veranlasste Zahlungen vermeiden unnötige Eskalation.
Wird die Forderung bestritten, sollte die Kommunikation Hauptforderung, Zinsberechnung und Kostenpositionen auseinanderhalten. Eine nachvollziehbare Aufstellung ermöglicht dem Schuldner, einzelne Annahmen wie Fälligkeit, Zahlungseingang oder Zinssatz konkret zu prüfen, statt nur einen nicht erklärten Gesamtbetrag zurückzuweisen.
Verzugstage und Rundung dokumentieren
Für die Tageszählung sollte die Aufstellung ausdrücklich nennen, welcher erste und welcher letzte Tag berücksichtigt wurden. Der Fälligkeitstag selbst wird bei dem beschriebenen gesetzlichen Ablauf noch nicht als erster Verzugstag gezählt; die Berechnung beginnt am Folgetag. Bei einer Zahlung endet der jeweilige Berechnungsabschnitt mit dem dafür maßgeblichen Eingang. Unklare inklusive/exklusive Angaben führen sonst selbst bei richtigem Zinssatz zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Gerundet wird zweckmäßig je abgeschlossener Berechnungsperiode auf Cent, während die Rechenwerte für den Nachweis vollständig erhalten bleiben. Werden Teilzahlungen oder Halbjahreswechsel getrennt berechnet, sollte die Summe aus den einzelnen Abschnitten gezeigt werden. Eine bloße Endzahl ohne Formel, Zeitraum und Restforderung ist für den Schuldner kaum prüfbar.
Typische Fehler bei österreichischen Verzugszinsen
- Deutsche BGB-Zinssätze auf eine österreichische Forderung übertragen.
- 10,73 Prozent allein wegen eines Firmenkontakts verwenden.
- Den ersten Verzugstag mit dem Fälligkeitstag gleichsetzen.
- Teilzahlungen über den gesamten Zeitraum weiter verzinsen.
- Einen alten Basiszinssatz über den Halbjahreswechsel hinaus verwenden.
- Die 40-Euro-Pauschale als Umsatzsteuerposition oder Zinssatz behandeln.
- Weitere Betreibungskosten ohne Erforderlichkeits- und Angemessenheitsprüfung addieren.
- Das nicht freigegebene AT-Mahnwesen von Invoify als automatische Rechtsprüfung darstellen.
Aktuelle Produktgrenze in Österreich
Invoify kann Zahlungsziel, offenen Rechnungsbetrag und Zahlungseingänge verwalten. Das österreichische Mahnwesen-Modul ist derzeit jedoch nicht fachlich freigegeben. Deshalb wird nicht behauptet, dass Invoify AT-Verzugszinsen automatisch berechnet, Mahnungen erzeugt oder den erhöhten B2B-Satz rechtlich auswählt.
Der allgemeine Rechnungsablauf wird unter Rechnung schreiben in Österreich erklärt. Die Zinsberechnung auf dieser Seite ist eine eigenständige Informations- und Rechenhilfe und löst keine Aktion in einem Kundenkonto aus.
Offizielle Quellen und Prüfdatum
Die 4-Prozent-Grundregel steht in § 1000 ABGB. Den Unternehmerzinssatz und die Verantwortlichkeitsgrenze regelt § 456 UGB; die 40-Euro-Entschädigung steht in § 458 UGB. Die OeNB-Anknüpfungszinssätze weisen für den 1. Juli 2026 einen Basiszinssatz von 1,53 Prozent aus. Letzter Quellencheck: 23. Juli 2026; nächste Pflichtprüfung: 1. Jänner 2027.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die gesetzlichen Verzugszinsen in Österreich 2026?
Bei Verbraucher- und Privatgeschäften gelten grundsätzlich 4 Prozent pro Jahr. Bei verantwortetem Zahlungsverzug im Unternehmergeschäft gelten im zweiten Halbjahr 2026 10,73 Prozent: 1,53 Prozent Basiszinssatz plus 9,2 Prozentpunkte.
Ab welchem Tag darf man Verzugszinsen berechnen?
Grundsätzlich ab dem Tag nach der Fälligkeit, wenn die geschuldete Leistung vertragsgemäß erbracht wurde und der Schuldner nicht rechtzeitig zahlt. Vertrag und besondere gesetzliche Regeln können den Einzelfall verändern.
Gelten 10,73 Prozent für jeden Geschäftskunden?
Nein. § 456 UGB betrifft Unternehmergeschäfte und setzt für den erhöhten Satz voraus, dass der Schuldner für die Verzögerung verantwortlich ist. Andernfalls verweist das Gesetz auf 4 Prozent nach § 1000 ABGB.
Erstellt Invoify österreichische Mahnungen mit Verzugszinsen?
Das österreichische Mahnwesen ist derzeit nicht fachlich freigegeben. Der Rechner dient der Information; Zinsen müssen außerhalb des aktuellen AT-Mahnmoduls geprüft und geltend gemacht werden.