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Umsatzsteuer & Selbstständigkeit

Ist- und Sollbesteuerung in Österreich: Unterschiede und Zeitpunkt

Ist- und Sollbesteuerung bestimmen, wann die Umsatzsteuerschuld entsteht. Bei der Sollbesteuerung ist grundsätzlich der Leistungsmonat maßgeblich; bei späterer Rechnungslegung verschiebt sich die Entstehung höchstens um einen Monat. Bei der Istbesteuerung entsteht die Steuer mit Ablauf des Monats der Bezahlung – auch bei Anzahlungen.

Ist- oder Sollbesteuerung: die entscheidende Frage

Kurzantwort: Sollbesteuerung knüpft die Umsatzsteuerschuld grundsätzlich an die ausgeführte Lieferung oder Leistung. Istbesteuerung knüpft sie an den Zahlungseingang. Die Wahl verändert den Zeitpunkt der Steuer, nicht den vereinbarten Preis und nicht automatisch die einkommensteuerliche Gewinnermittlung.
MerkmalSollbesteuerungIstbesteuerung
Gesetzlicher BegriffBesteuerung nach vereinbarten EntgeltenBesteuerung nach vereinnahmten Entgelten
GrundzeitpunktAblauf des Monats der LeistungAblauf des Monats der Bezahlung
Späte RechnungVerschiebung um höchstens einen Monat möglichZahlungsmonat bleibt maßgeblich
Unbezahlte RechnungSteuer kann bereits vor Zahlung entstehennoch keine Steuer aus dem nicht vereinnahmten Betrag
Anzahlungeigene Regel für vereinnahmte VorauszahlungSteuer entsteht mit Ablauf des Zahlungsmonats

Die Begriffe werden häufig mit „Rechnung geschrieben“ und „Geld am Konto“ verkürzt. Das ist riskant. Bei der Sollbesteuerung ist nicht das beliebige Rechnungsdatum der Hauptanker, sondern der Zeitpunkt der ausgeführten Leistung. Bei der Istbesteuerung muss die tatsächliche Vereinnahmung samt Teilzahlungen und Zuordnung nachvollziehbar sein.

Entstehung und Fälligkeit sind ebenfalls zu trennen. Die Steuer entsteht nach den hier beschriebenen Regeln, wird aber grundsätzlich am 15. Tag des zweitfolgenden Monats nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraums fällig. Der Voranmeldungszeitraum kann Monat oder Quartal sein.

So funktioniert die Sollbesteuerung

Die Sollbesteuerung ist der allgemeine Regelfall. Nach dem Unternehmensserviceportal entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Monats, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wurde. Wird die Rechnung erst in einem späteren Monat ausgestellt, verschiebt sich der Entstehungszeitpunkt um höchstens einen Monat.

Beispiel: Eine Beratungsleistung wird am 20. Jänner vollständig erbracht und am 25. Jänner abgerechnet. Die Umsatzsteuerschuld entsteht mit Ablauf des Jänners. Wird die Rechnung erst im März ausgestellt, verschiebt sich die Entstehung nicht bis März, sondern höchstens bis Ende Februar.

Leistungszeitpunkt dokumentieren:Ein offener Rechnungsstatus verschiebt die Sollbesteuerung nicht bis zum Zahlungseingang. Leistungsdatum, Rechnungsdatum und Zahlungsdatum müssen deshalb als drei getrennte Ereignisse gespeichert werden.

Bei Dienstleistungen oder Werklieferungen im Inland mit Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger entsteht die Steuerschuld nach der USP-Darstellung ebenfalls mit Ablauf des Leistungsmonats; eine zusätzliche Monatsverschiebung durch spätere Rechnungslegung ist dort nicht möglich. Reverse-Charge-Fälle sollten daher nicht aus einer vereinfachten Standardregel abgeleitet werden.

So funktioniert die Istbesteuerung

Bei der Istbesteuerung entsteht die Umsatzsteuerschuld mit Ablauf des Monats, in dem das Entgelt vereinnahmt wird. Zeitpunkt der Leistung und Rechnungsausstellung verändern diesen Grundanker nicht. Zahlt der Kunde in mehreren Raten, wird die Steuer entsprechend den vereinnahmten Teilbeträgen zeitlich aufgeteilt.

Auch Anzahlungen fallen unter die Zahlungslogik. Erhält ein Unternehmen vor der Leistung 30 Prozent des Entgelts, entsteht die Steuer für diesen vereinnahmten Betrag mit Ablauf des Zahlungsmonats. Die spätere Restzahlung wird in ihrem eigenen Vereinnahmungsmonat berücksichtigt.

Istbesteuerung verbessert häufig die Liquidität, weil Umsatzsteuer nicht aus einem noch unbezahlten Kundenbetrag vorfinanziert werden muss. Sie ist aber keine Steuerersparnis: Nach Zahlung fällt derselbe Steuerbetrag an, sofern Bemessungsgrundlage und Steuersatz identisch bleiben. Außerdem verlangt sie eine verlässliche Abstimmung von Rechnung, Bank, Barzahlung, Teilzahlung, Gutschrift und Ausfall.

Wer ist in Österreich Istbesteuerer?

§ 17 UStG 1994 ordnet die Istbesteuerung für bestimmte Gruppen an. Das aktuelle Unternehmensserviceportal nennt folgende Fälle:

UnternehmensgruppeVoraussetzungHinweis
Land- und Forstwirte sowie Gewerbetreibendehinsichtlich dieser Tätigkeiten nicht buchführungspflichtigBuchführungspflicht und einzelne Betriebe getrennt prüfen
Freiberuflerunabhängig von Umsatzhöhe und RechtsformTätigkeit muss tatsächlich freiberuflich einzuordnen sein
Energieerzeugung und Abfallbeseitigunggesetzlich erfasste UnternehmenSpezialfall nach § 17 Abs. 1
übrige Unternehmen, etwa VermieterGesamtumsatz in einem der beiden Vorjahre höchstens 110.000 €gesetzliche Umsatzdefinition und Tätigkeitsumfang prüfen

Die 110.000-Euro-Grenze gilt nicht pauschal für jede in der Tabelle genannte Gruppe. Freiberufler werden vom USP unabhängig von Umsatz und Rechtsform genannt. Bei Gewerbetreibenden ist die fehlende Buchführungspflicht entscheidend. Eine einzelne Zahl im Firmenprofil kann die rechtliche Gruppenzuordnung deshalb nicht automatisch ersetzen.

Unternehmer dieser Gruppen können auf Antrag statt der Istbesteuerung die Sollbesteuerung wählen. Der Antrag kann nach § 17 auch auf einen von mehreren Betrieben desselben Unternehmers beschränkt sein. Die organisatorische Trennung muss dann so belastbar sein, dass Umsätze und Zahlungen dem richtigen Betrieb zugeordnet werden.

Beispiel: dieselbe Rechnung, anderer Steuerzeitpunkt

Eine österreichische Agentur erbringt am 20. Jänner 2026 eine Leistung über 1.000 Euro netto zuzüglich 200 Euro Umsatzsteuer und stellt am selben Tag die Rechnung. Der Kunde zahlt den Gesamtbetrag am 5. April 2026. Für das Beispiel wird ein monatlicher Voranmeldungszeitraum unterstellt.

EreignisSollbesteuerungIstbesteuerung
Leistung und Rechnung am 20. JännerSteuerschuld entsteht Ende Jännernoch keine Steuer aus dieser Rechnung
Kunde zahlt am 5. AprilZahlung ändert den ursprünglichen Entstehungszeitpunkt nichtSteuerschuld entsteht Ende April
Fälligkeit bei Monats-UVAgrundsätzlich 15. Märzgrundsätzlich 15. Juni
Umsatzsteuerbetrag200 €200 €

Das Beispiel zeigt den Liquiditätseffekt von rund drei Monaten, aber keine geringere Steuer. Bei vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum, abweichender Leistung, Teilzahlung oder Anzahlungsrechnung ändern sich die Termine. Für die Praxis muss deshalb nicht nur das Rechnungsdatum, sondern auch Leistungs- und Zahlungsmonat eindeutig feststehen.

Vorsteuer: Zahlung kann bei Istbesteuerern zusätzlich erforderlich sein

Ausgangs- und Eingangsseite sind nicht spiegelbildlich. Für Istbesteuerer, deren steuerbare Umsätze im vorangegangenen Veranlagungszeitraum zwei Millionen Euro nicht überstiegen haben, ist nach der aktuellen USP-Information die geleistete Zahlung eine zusätzliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.

Neben der Zahlung bleiben die allgemeinen Voraussetzungen bestehen: Die Leistung muss für das Unternehmen ausgeführt worden sein, eine ordnungsgemäße Rechnung muss vorliegen und es darf kein Ausschluss greifen. Ein bezahlter Betrag ohne richtige Rechnung eröffnet daher ebenso wenig automatisch den Vorsteuerabzug wie eine unbezahlte Rechnung bei dieser Gruppe.

PrüfungAusgangsumsatzEingangsleistung
Rechnung vorhandenGrundlage für Abrechnung und Dokumentationordnungsgemäße Rechnung grundsätzlich erforderlich
Zahlung erfolgtbei Istbesteuerung maßgeblich für die Steuerschuldbei Istbesteuerer bis 2 Mio. € zusätzliche Vorsteuervoraussetzung
UnternehmensbezugLeistung wird dem Kunden erbrachtEingangsleistung muss dem Unternehmen dienen
SteuerausschlussSteuerfall des Umsatzes prüfensteuerfreie Verwendung oder Abzugsverbot kann Vorsteuer ausschließen

Die Zahlungsvoraussetzung entfällt laut USP unter anderem bei einer Überrechnung der gesamten auf die Leistung entfallenden Umsatzsteuer auf das Abgabenkonto des Leistungserbringers. Für Gebäude gelten besondere Regeln. Solche Fälle gehören in den fachlichen Buchhaltungsprozess und nicht in eine pauschale Softwareautomatik.

Istbesteuerung ist nicht E-A-Rechnung und nicht Kleinunternehmerbefreiung

ThemaSteuerartWas wird geregelt?
Ist-/SollbesteuerungUmsatzsteuerZeitpunkt, zu dem die Umsatzsteuerschuld entsteht
Einnahmen-Ausgaben-RechnungEinkommensteuerGewinn als Überschuss von Betriebseinnahmen über Betriebsausgaben
KleinunternehmerregelungUmsatzsteuerBefreiung der Umsätze bei erfüllten Umsatz- und Sitzvoraussetzungen
RegelbesteuerungsantragUmsatzsteuerfreiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerbefreiung

Ein Unternehmen kann Einnahmen-Ausgaben-Rechner und zugleich Istbesteuerer sein, doch die Buchungen folgen nicht allein deshalb identischen Regeln. Abschreibungen, Einlagen, Entnahmen und einkommensteuerliche Zuordnungen unterscheiden sich von der Umsatzsteuer. Der Beitrag Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Österreich bleibt Owner der Gewinnermittlung.

Ein Kleinunternehmen führt für befreite Umsätze grundsätzlich keine Umsatzsteuer ab. Erst wenn die Befreiung nicht gilt oder freiwillig darauf verzichtet wird, wird der Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer praktisch relevant. Die Option zur Steuerpflicht erklärt der Beitrag Regelbesteuerungsantrag Österreich.

Antrag auf Sollbesteuerung und sauberer Systemwechsel

Wer nach § 17 grundsätzlich Istbesteuerer ist, kann beim Finanzamt die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten beantragen. Vor der Umstellung sollten Wirksamkeitszeitpunkt, betroffene Betriebe und bereits vereinnahmte oder noch offene Rechnungen abgestimmt werden. Sonst drohen doppelt oder gar nicht erfasste Umsätze.

  1. Aktuellen Status belegenTätigkeitsart, Buchführungspflicht, Umsätze und bisherige Bescheide prüfen.
  2. Ziel und Betrieb festlegenKlären, ob der Antrag alle oder nur einen von mehreren Betrieben betrifft.
  3. Wirksamkeit bestätigenFinanzamtsentscheidung und Umstellungszeitpunkt schriftlich dokumentieren.
  4. Offene Posten inventarisierenJede noch unbezahlte Rechnung mit Leistung, Steuer und bisheriger Meldung erfassen.
  5. Übergang abstimmenSicherstellen, dass kein Umsatz doppelt und keiner gar nicht versteuert wird.
  6. System und Kontrollen anpassenAuswertungen, Zahlungszuordnung, UVA-Prozess und Vorsteuerprüfung auf die neue Methode umstellen.
Nicht nur einen Schalter umlegen:Eine nachträgliche Änderung der Besteuerungsmethode darf historische UVA-Daten nicht unkontrolliert neu berechnen. Übergangsbestände und bereits entstandene Steuern brauchen eine dokumentierte Behandlung.

Teilzahlungen, Anzahlungen, Ausfälle und Gutschriften

Teilzahlungen

Bei Istbesteuerung entsteht die Steuer anteilig mit jedem vereinnahmten Betrag. Die Zahlung muss eindeutig einer Rechnung und gegebenenfalls mehreren Steuersätzen zugeordnet werden. Bei Sollbesteuerung ändert eine spätere Teilzahlung den bereits entstandenen Steuerbetrag grundsätzlich nicht.

Anzahlungen

Vereinnahmte Anzahlungen lösen Umsatzsteuer bereits vor der vollständigen Leistung aus. Schlussrechnung und Anzahlungsrechnung müssen so abgestimmt sein, dass Steuer und bereits bezahlter Betrag nicht doppelt erfasst werden. Eine bloße Proforma-Rechnung ohne Zahlung ist davon zu unterscheiden.

Uneinbringliche Forderung

Bei Sollbesteuerung kann die Steuer bereits abgeführt worden sein, obwohl der Kunde später nicht zahlt. Wird das Entgelt uneinbringlich, sind die Berichtigungsregeln des § 16 UStG 1994 zu prüfen. Ein bloß überfälliger Status ist nicht automatisch gleichbedeutend mit Uneinbringlichkeit. Bei Istbesteuerung entstand für den nicht vereinnahmten Teil grundsätzlich noch keine Steuerschuld.

Gutschrift und Entgeltminderung

Rabatt, Skonto, Storno oder Gutschrift können die Bemessungsgrundlage verändern. Korrekturdokument und Zahlung müssen demselben Umsatz zugeordnet werden. Der eigene Beitrag Rechnungskorrektur Österreich erklärt den dokumentierten Berichtigungsweg.

Was Invoify bei Ist- und Sollbesteuerung abbildet – und was nicht

Invoify führt bei Ausgangsrechnungen Leistungs- und Rechnungsdaten sowie Zahlungsstatus wie offen, teilbezahlt und bezahlt. Zahlungen und ein Bezahlt-Datum können für die kaufmännische Nachverfolgung und den Export genutzt werden. Diese Daten helfen bei der Abstimmung, bestimmen aber nicht automatisch den steuerrechtlichen Entstehungszeitpunkt.

Invoify entscheidet nicht, ob ein Unternehmen Ist- oder Sollbesteuerer ist, stellt keinen Antrag beim Finanzamt und berechnet keine vollständige UVA. Es erfolgt keine UVA-Übermittlung an FinanzOnline. Leistungszeitpunkt, Teilzahlungen, Übergangsfälle und die Zwei-Millionen-Euro-Vorsteuerregel müssen im fachlichen Buchhaltungsprozess geprüft werden.

Offizielle Quellen und Rechtsstand

Das Unternehmensserviceportal zum Zeitpunkt der Steuerschuld beschreibt Soll- und Istbesteuerung, die 110.000-Euro-Grenze und die Fälligkeit mit Stand 1. Jänner 2026. Die gesetzliche Grundlage der Istbesteuerung ist § 17 UStG 1994, die Entstehung der Steuerschuld regelt § 19 UStG 1994. Die USP-Information zum Vorsteuerabzug nennt die zusätzliche Zahlungsvoraussetzung für Istbesteuerer bis zwei Millionen Euro Vorjahresumsatz. Letzter Quellencheck: 31. Juli 2026; nächste turnusmäßige Prüfung: Jänner 2027.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Ist- und Sollbesteuerung?

Bei der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Ablauf des Leistungsmonats; eine spätere Rechnung kann den Zeitpunkt höchstens um einen Monat verschieben. Bei der Istbesteuerung entsteht sie mit Ablauf des Monats, in dem das Entgelt vereinnahmt wird.

Wer darf in Österreich nach vereinnahmten Entgelten versteuern?

§ 17 UStG 1994 und das USP nennen insbesondere nicht buchführungspflichtige Land- und Forstwirte sowie Gewerbetreibende, Freiberufler unabhängig von Umsatz und Rechtsform und bestimmte übrige Unternehmen bis 110.000 Euro Gesamtumsatz in einem der beiden Vorjahre.

Ist die Istbesteuerung dasselbe wie die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Nein. Istbesteuerung regelt den Zeitpunkt der Umsatzsteuerschuld. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt den einkommensteuerlichen Gewinn. Beide können zeitlich ähnlich wirken, sind aber rechtlich und rechnerisch getrennte Systeme.

Kann Invoify automatisch eine UVA nach Istbesteuerung erstellen?

Nein. Invoify bildet Rechnungs- und Zahlungsstatus ab, entscheidet aber nicht über die Besteuerungsart und erstellt oder übermittelt keine UVA an FinanzOnline.

Hinweis: Der Beitrag erläutert allgemeine Grundsätze und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Sonderfällen sind der konkrete Sachverhalt und die aktuellen gesetzlichen Vorgaben maßgeblich.