Ist- oder Sollbesteuerung: die entscheidende Frage
| Merkmal | Sollbesteuerung | Istbesteuerung |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Begriff | Besteuerung nach vereinbarten Entgelten | Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten |
| Grundzeitpunkt | Ablauf des Monats der Leistung | Ablauf des Monats der Bezahlung |
| Späte Rechnung | Verschiebung um höchstens einen Monat möglich | Zahlungsmonat bleibt maßgeblich |
| Unbezahlte Rechnung | Steuer kann bereits vor Zahlung entstehen | noch keine Steuer aus dem nicht vereinnahmten Betrag |
| Anzahlung | eigene Regel für vereinnahmte Vorauszahlung | Steuer entsteht mit Ablauf des Zahlungsmonats |
Die Begriffe werden häufig mit „Rechnung geschrieben“ und „Geld am Konto“ verkürzt. Das ist riskant. Bei der Sollbesteuerung ist nicht das beliebige Rechnungsdatum der Hauptanker, sondern der Zeitpunkt der ausgeführten Leistung. Bei der Istbesteuerung muss die tatsächliche Vereinnahmung samt Teilzahlungen und Zuordnung nachvollziehbar sein.
Entstehung und Fälligkeit sind ebenfalls zu trennen. Die Steuer entsteht nach den hier beschriebenen Regeln, wird aber grundsätzlich am 15. Tag des zweitfolgenden Monats nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraums fällig. Der Voranmeldungszeitraum kann Monat oder Quartal sein.
So funktioniert die Sollbesteuerung
Die Sollbesteuerung ist der allgemeine Regelfall. Nach dem Unternehmensserviceportal entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Monats, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wurde. Wird die Rechnung erst in einem späteren Monat ausgestellt, verschiebt sich der Entstehungszeitpunkt um höchstens einen Monat.
Beispiel: Eine Beratungsleistung wird am 20. Jänner vollständig erbracht und am 25. Jänner abgerechnet. Die Umsatzsteuerschuld entsteht mit Ablauf des Jänners. Wird die Rechnung erst im März ausgestellt, verschiebt sich die Entstehung nicht bis März, sondern höchstens bis Ende Februar.
Bei Dienstleistungen oder Werklieferungen im Inland mit Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger entsteht die Steuerschuld nach der USP-Darstellung ebenfalls mit Ablauf des Leistungsmonats; eine zusätzliche Monatsverschiebung durch spätere Rechnungslegung ist dort nicht möglich. Reverse-Charge-Fälle sollten daher nicht aus einer vereinfachten Standardregel abgeleitet werden.
So funktioniert die Istbesteuerung
Bei der Istbesteuerung entsteht die Umsatzsteuerschuld mit Ablauf des Monats, in dem das Entgelt vereinnahmt wird. Zeitpunkt der Leistung und Rechnungsausstellung verändern diesen Grundanker nicht. Zahlt der Kunde in mehreren Raten, wird die Steuer entsprechend den vereinnahmten Teilbeträgen zeitlich aufgeteilt.
Auch Anzahlungen fallen unter die Zahlungslogik. Erhält ein Unternehmen vor der Leistung 30 Prozent des Entgelts, entsteht die Steuer für diesen vereinnahmten Betrag mit Ablauf des Zahlungsmonats. Die spätere Restzahlung wird in ihrem eigenen Vereinnahmungsmonat berücksichtigt.
Istbesteuerung verbessert häufig die Liquidität, weil Umsatzsteuer nicht aus einem noch unbezahlten Kundenbetrag vorfinanziert werden muss. Sie ist aber keine Steuerersparnis: Nach Zahlung fällt derselbe Steuerbetrag an, sofern Bemessungsgrundlage und Steuersatz identisch bleiben. Außerdem verlangt sie eine verlässliche Abstimmung von Rechnung, Bank, Barzahlung, Teilzahlung, Gutschrift und Ausfall.
Wer ist in Österreich Istbesteuerer?
§ 17 UStG 1994 ordnet die Istbesteuerung für bestimmte Gruppen an. Das aktuelle Unternehmensserviceportal nennt folgende Fälle:
| Unternehmensgruppe | Voraussetzung | Hinweis |
|---|---|---|
| Land- und Forstwirte sowie Gewerbetreibende | hinsichtlich dieser Tätigkeiten nicht buchführungspflichtig | Buchführungspflicht und einzelne Betriebe getrennt prüfen |
| Freiberufler | unabhängig von Umsatzhöhe und Rechtsform | Tätigkeit muss tatsächlich freiberuflich einzuordnen sein |
| Energieerzeugung und Abfallbeseitigung | gesetzlich erfasste Unternehmen | Spezialfall nach § 17 Abs. 1 |
| übrige Unternehmen, etwa Vermieter | Gesamtumsatz in einem der beiden Vorjahre höchstens 110.000 € | gesetzliche Umsatzdefinition und Tätigkeitsumfang prüfen |
Die 110.000-Euro-Grenze gilt nicht pauschal für jede in der Tabelle genannte Gruppe. Freiberufler werden vom USP unabhängig von Umsatz und Rechtsform genannt. Bei Gewerbetreibenden ist die fehlende Buchführungspflicht entscheidend. Eine einzelne Zahl im Firmenprofil kann die rechtliche Gruppenzuordnung deshalb nicht automatisch ersetzen.
Unternehmer dieser Gruppen können auf Antrag statt der Istbesteuerung die Sollbesteuerung wählen. Der Antrag kann nach § 17 auch auf einen von mehreren Betrieben desselben Unternehmers beschränkt sein. Die organisatorische Trennung muss dann so belastbar sein, dass Umsätze und Zahlungen dem richtigen Betrieb zugeordnet werden.
Beispiel: dieselbe Rechnung, anderer Steuerzeitpunkt
Eine österreichische Agentur erbringt am 20. Jänner 2026 eine Leistung über 1.000 Euro netto zuzüglich 200 Euro Umsatzsteuer und stellt am selben Tag die Rechnung. Der Kunde zahlt den Gesamtbetrag am 5. April 2026. Für das Beispiel wird ein monatlicher Voranmeldungszeitraum unterstellt.
| Ereignis | Sollbesteuerung | Istbesteuerung |
|---|---|---|
| Leistung und Rechnung am 20. Jänner | Steuerschuld entsteht Ende Jänner | noch keine Steuer aus dieser Rechnung |
| Kunde zahlt am 5. April | Zahlung ändert den ursprünglichen Entstehungszeitpunkt nicht | Steuerschuld entsteht Ende April |
| Fälligkeit bei Monats-UVA | grundsätzlich 15. März | grundsätzlich 15. Juni |
| Umsatzsteuerbetrag | 200 € | 200 € |
Das Beispiel zeigt den Liquiditätseffekt von rund drei Monaten, aber keine geringere Steuer. Bei vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum, abweichender Leistung, Teilzahlung oder Anzahlungsrechnung ändern sich die Termine. Für die Praxis muss deshalb nicht nur das Rechnungsdatum, sondern auch Leistungs- und Zahlungsmonat eindeutig feststehen.
Vorsteuer: Zahlung kann bei Istbesteuerern zusätzlich erforderlich sein
Neben der Zahlung bleiben die allgemeinen Voraussetzungen bestehen: Die Leistung muss für das Unternehmen ausgeführt worden sein, eine ordnungsgemäße Rechnung muss vorliegen und es darf kein Ausschluss greifen. Ein bezahlter Betrag ohne richtige Rechnung eröffnet daher ebenso wenig automatisch den Vorsteuerabzug wie eine unbezahlte Rechnung bei dieser Gruppe.
| Prüfung | Ausgangsumsatz | Eingangsleistung |
|---|---|---|
| Rechnung vorhanden | Grundlage für Abrechnung und Dokumentation | ordnungsgemäße Rechnung grundsätzlich erforderlich |
| Zahlung erfolgt | bei Istbesteuerung maßgeblich für die Steuerschuld | bei Istbesteuerer bis 2 Mio. € zusätzliche Vorsteuervoraussetzung |
| Unternehmensbezug | Leistung wird dem Kunden erbracht | Eingangsleistung muss dem Unternehmen dienen |
| Steuerausschluss | Steuerfall des Umsatzes prüfen | steuerfreie Verwendung oder Abzugsverbot kann Vorsteuer ausschließen |
Die Zahlungsvoraussetzung entfällt laut USP unter anderem bei einer Überrechnung der gesamten auf die Leistung entfallenden Umsatzsteuer auf das Abgabenkonto des Leistungserbringers. Für Gebäude gelten besondere Regeln. Solche Fälle gehören in den fachlichen Buchhaltungsprozess und nicht in eine pauschale Softwareautomatik.
Istbesteuerung ist nicht E-A-Rechnung und nicht Kleinunternehmerbefreiung
| Thema | Steuerart | Was wird geregelt? |
|---|---|---|
| Ist-/Sollbesteuerung | Umsatzsteuer | Zeitpunkt, zu dem die Umsatzsteuerschuld entsteht |
| Einnahmen-Ausgaben-Rechnung | Einkommensteuer | Gewinn als Überschuss von Betriebseinnahmen über Betriebsausgaben |
| Kleinunternehmerregelung | Umsatzsteuer | Befreiung der Umsätze bei erfüllten Umsatz- und Sitzvoraussetzungen |
| Regelbesteuerungsantrag | Umsatzsteuer | freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerbefreiung |
Ein Unternehmen kann Einnahmen-Ausgaben-Rechner und zugleich Istbesteuerer sein, doch die Buchungen folgen nicht allein deshalb identischen Regeln. Abschreibungen, Einlagen, Entnahmen und einkommensteuerliche Zuordnungen unterscheiden sich von der Umsatzsteuer. Der Beitrag Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Österreich bleibt Owner der Gewinnermittlung.
Ein Kleinunternehmen führt für befreite Umsätze grundsätzlich keine Umsatzsteuer ab. Erst wenn die Befreiung nicht gilt oder freiwillig darauf verzichtet wird, wird der Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer praktisch relevant. Die Option zur Steuerpflicht erklärt der Beitrag Regelbesteuerungsantrag Österreich.
Antrag auf Sollbesteuerung und sauberer Systemwechsel
Wer nach § 17 grundsätzlich Istbesteuerer ist, kann beim Finanzamt die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten beantragen. Vor der Umstellung sollten Wirksamkeitszeitpunkt, betroffene Betriebe und bereits vereinnahmte oder noch offene Rechnungen abgestimmt werden. Sonst drohen doppelt oder gar nicht erfasste Umsätze.
- Aktuellen Status belegenTätigkeitsart, Buchführungspflicht, Umsätze und bisherige Bescheide prüfen.
- Ziel und Betrieb festlegenKlären, ob der Antrag alle oder nur einen von mehreren Betrieben betrifft.
- Wirksamkeit bestätigenFinanzamtsentscheidung und Umstellungszeitpunkt schriftlich dokumentieren.
- Offene Posten inventarisierenJede noch unbezahlte Rechnung mit Leistung, Steuer und bisheriger Meldung erfassen.
- Übergang abstimmenSicherstellen, dass kein Umsatz doppelt und keiner gar nicht versteuert wird.
- System und Kontrollen anpassenAuswertungen, Zahlungszuordnung, UVA-Prozess und Vorsteuerprüfung auf die neue Methode umstellen.
Teilzahlungen, Anzahlungen, Ausfälle und Gutschriften
Teilzahlungen
Bei Istbesteuerung entsteht die Steuer anteilig mit jedem vereinnahmten Betrag. Die Zahlung muss eindeutig einer Rechnung und gegebenenfalls mehreren Steuersätzen zugeordnet werden. Bei Sollbesteuerung ändert eine spätere Teilzahlung den bereits entstandenen Steuerbetrag grundsätzlich nicht.
Anzahlungen
Vereinnahmte Anzahlungen lösen Umsatzsteuer bereits vor der vollständigen Leistung aus. Schlussrechnung und Anzahlungsrechnung müssen so abgestimmt sein, dass Steuer und bereits bezahlter Betrag nicht doppelt erfasst werden. Eine bloße Proforma-Rechnung ohne Zahlung ist davon zu unterscheiden.
Uneinbringliche Forderung
Bei Sollbesteuerung kann die Steuer bereits abgeführt worden sein, obwohl der Kunde später nicht zahlt. Wird das Entgelt uneinbringlich, sind die Berichtigungsregeln des § 16 UStG 1994 zu prüfen. Ein bloß überfälliger Status ist nicht automatisch gleichbedeutend mit Uneinbringlichkeit. Bei Istbesteuerung entstand für den nicht vereinnahmten Teil grundsätzlich noch keine Steuerschuld.
Gutschrift und Entgeltminderung
Rabatt, Skonto, Storno oder Gutschrift können die Bemessungsgrundlage verändern. Korrekturdokument und Zahlung müssen demselben Umsatz zugeordnet werden. Der eigene Beitrag Rechnungskorrektur Österreich erklärt den dokumentierten Berichtigungsweg.
Was Invoify bei Ist- und Sollbesteuerung abbildet – und was nicht
Invoify führt bei Ausgangsrechnungen Leistungs- und Rechnungsdaten sowie Zahlungsstatus wie offen, teilbezahlt und bezahlt. Zahlungen und ein Bezahlt-Datum können für die kaufmännische Nachverfolgung und den Export genutzt werden. Diese Daten helfen bei der Abstimmung, bestimmen aber nicht automatisch den steuerrechtlichen Entstehungszeitpunkt.
Invoify entscheidet nicht, ob ein Unternehmen Ist- oder Sollbesteuerer ist, stellt keinen Antrag beim Finanzamt und berechnet keine vollständige UVA. Es erfolgt keine UVA-Übermittlung an FinanzOnline. Leistungszeitpunkt, Teilzahlungen, Übergangsfälle und die Zwei-Millionen-Euro-Vorsteuerregel müssen im fachlichen Buchhaltungsprozess geprüft werden.
Offizielle Quellen und Rechtsstand
Das Unternehmensserviceportal zum Zeitpunkt der Steuerschuld beschreibt Soll- und Istbesteuerung, die 110.000-Euro-Grenze und die Fälligkeit mit Stand 1. Jänner 2026. Die gesetzliche Grundlage der Istbesteuerung ist § 17 UStG 1994, die Entstehung der Steuerschuld regelt § 19 UStG 1994. Die USP-Information zum Vorsteuerabzug nennt die zusätzliche Zahlungsvoraussetzung für Istbesteuerer bis zwei Millionen Euro Vorjahresumsatz. Letzter Quellencheck: 31. Juli 2026; nächste turnusmäßige Prüfung: Jänner 2027.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Ist- und Sollbesteuerung?
Bei der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Ablauf des Leistungsmonats; eine spätere Rechnung kann den Zeitpunkt höchstens um einen Monat verschieben. Bei der Istbesteuerung entsteht sie mit Ablauf des Monats, in dem das Entgelt vereinnahmt wird.
Wer darf in Österreich nach vereinnahmten Entgelten versteuern?
§ 17 UStG 1994 und das USP nennen insbesondere nicht buchführungspflichtige Land- und Forstwirte sowie Gewerbetreibende, Freiberufler unabhängig von Umsatz und Rechtsform und bestimmte übrige Unternehmen bis 110.000 Euro Gesamtumsatz in einem der beiden Vorjahre.
Ist die Istbesteuerung dasselbe wie die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?
Nein. Istbesteuerung regelt den Zeitpunkt der Umsatzsteuerschuld. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt den einkommensteuerlichen Gewinn. Beide können zeitlich ähnlich wirken, sind aber rechtlich und rechnerisch getrennte Systeme.
Kann Invoify automatisch eine UVA nach Istbesteuerung erstellen?
Nein. Invoify bildet Rechnungs- und Zahlungsstatus ab, entscheidet aber nicht über die Besteuerungsart und erstellt oder übermittelt keine UVA an FinanzOnline.