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E-Rechnung an den Bund in Österreich: Format, Einbringung und Prüfung

Inländische Vertragspartner von Bundesdienststellen müssen ihre Rechnungen seit 1. Jänner 2014 grundsätzlich als strukturierte E-Rechnung einbringen. Ein gewöhnliches PDF genügt für diesen B2G-Prozess nicht. Die Rechnung muss die Vorgaben des § 11 UStG 1994 und die zusätzlichen Auftragsdaten des Bundes erfüllen und über e-Rechnung.gv.at beziehungsweise Peppol übermittelt werden.

Wann ist die E-Rechnung an den Bund verpflichtend?

Kurzantwort: § 5 IKTKonG und die e-Rechnungsverordnung sehen für inländische Vertragspartner im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdienststellen seit 1. Jänner 2014 die strukturierte elektronische Einbringung vor. Diese B2G-Regel ist nicht mit einer allgemeinen österreichischen B2B-Pflicht gleichzusetzen.

Die Rechnung wird nicht bloß per E-Mail an eine allgemeine Adresse geschickt. Sie läuft über das Verfahren e-Rechnung.gv.at und wird dort zunächst automationsunterstützt formal geprüft. Erst wenn sie diese Prüfung besteht und von der Bundesdienststelle übernommen wird, gilt sie als ordnungsgemäß eingebracht.

Der allgemeine österreichische Überblick zu PDF, XML, ebInterface und Peppol steht auf der Pillar-Seite E-Rechnung in Österreich. Dieser Beitrag behandelt ausschließlich den konkreten Bundesprozess.

Welche Angaben für den Bundesprozess nötig sind

Neben den Rechnungsmerkmalen nach § 11 UStG 1994 benötigt der Bund auftragsspezifische Daten. Die offizielle Plattform hebt vor allem Lieferantennummer und Auftragsreferenz hervor. Diese Angaben ordnen die Rechnung dem richtigen Auftrag, Lieferanten und internen Bearbeitungsweg zu.

  • Rechnungssteller mit Anschrift, E-Mail und gegebenenfalls UID
  • richtige Bundesdienststelle als Rechnungsempfänger
  • eindeutige Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
  • Lieferdatum oder Leistungszeitraum
  • Positionen mit Menge, Einheit, Einzelpreis und Umsatzsteuersatz
  • Netto-, Steuer- und Bruttosummen
  • Lieferantennummer aus den Auftragsunterlagen
  • Auftragsreferenz der beschaffenden Dienststelle
  • Zahlungsdaten beziehungsweise Bankverbindung
Auftragsdaten nicht erfinden:Sind Lieferantennummer oder Auftragsreferenz nicht eindeutig aus Bestellung oder Vertrag ersichtlich, müssen sie direkt mit der beschaffenden Dienststelle abgestimmt werden.

ebInterface oder UBL 2.1 verwenden

FormatEinbringungEinordnung
ebInterface 4.3, 5.0, 6.0 oder 6.1Online-Formular als Vorlage, Upload oder Webserviceösterreichischer XML-Rechnungsstandard
UBL 2.1Online-Formular als Vorlage, Upload, Webservice oder Peppolinternationales XML-Format nach EN-16931-Logik
PDFnur als geeignete Beilage, nicht als strukturierte Bundesrechnungkein unterstütztes Rechnungsformat für die eigentliche Einbringung

Ein XML-Dateiname allein reicht nicht. Die Datei muss das richtige Schema, die Geschäftsregeln des Bundes und alle Pflichtwerte erfüllen. e-Rechnung.gv.at stellt dafür eine Testumgebung bereit; dort eingebrachte Testrechnungen werden nicht weiterbearbeitet und nicht bezahlt.

Online-Formular, Upload, Webservice oder Peppol

WegGeeignet fürWichtig
Online-Formular im USPwenige Rechnungen ohne eigenen XML-ExportDaten werden manuell erfasst
XML-Upload im USPgelegentliche strukturierte Rechnungen aus SoftwareebInterface oder UBL vorab erzeugen
Webserviceregelmäßige automatisierte Übergabeeigenes USP-Webservicekonto und Berechtigung
Peppolstandardisierter Austausch über DienstleisterAccess Point beziehungsweise Service Provider erforderlich

Für Online-Formular und Upload ist eine einmalige kostenlose Registrierung im Unternehmensserviceportal sowie das passende Verfahrensrecht notwendig. Wer einen Dritten oder Peppol nutzt, kann den Transport über den jeweiligen Dienstleister abwickeln.

E-Rechnung an den Bund in sieben Schritten

  1. Auftrag prüfenBundesdienststelle, Lieferantennummer, Auftragsreferenz und eventuelle Zusatzvorgaben aus Bestellung oder Vertrag übernehmen.
  2. Rechnung erstellenPflichtangaben nach § 11 UStG 1994, Leistungszeitraum, Positionen, Steuerfall und Zahlungsdaten vollständig erfassen.
  3. Format wählenebInterface oder UBL 2.1 passend zu Software und Übertragungsweg erzeugen.
  4. Technisch validierenSchema, Geschäftsregeln, Summen und Pflichtfelder vor der Echtübermittlung prüfen.
  5. Kanal auswählenUSP-Formular, Upload, Webservice oder Peppol verwenden.
  6. Rückmeldung prüfenFormale Ablehnung nicht als erfolgreiche Einbringung behandeln; Fehler korrigieren und erneut übermitteln.
  7. Nachweis aufbewahrenRechnung, Übermittlungsstatus und auftragsspezifische Referenzen gemeinsam dokumentieren.

Was Invoify für österreichische Bundesrechnungen abbildet

Invoify erzeugt für geeignete österreichische Rechnungen einen UBL-2.1-Export für den manuellen Upload beziehungsweise die Übergabe an einen externen Webservice. Vor dem Speichern wird das XML technisch validiert; bei fehlenden Pflichtfeldern oder widersprüchlichen Summen bricht der Export ab.

Die Käuferreferenz wird am Kontakt beziehungsweise Rechnungsentwurf hinterlegt und in die UBL-Rechnung übernommen. Der Peppol-Transport selbst, Teilnehmer-IDs und Access-Point-Zertifikate gehören nicht zum aktuellen Invoify-Funktionsumfang. Der exportierte Beleg wird daher anschließend über das USP oder einen angebundenen Dienst eingebracht.

Produktgrenze: Invoify erstellt und validiert den strukturierten UBL-Export. Es behauptet weder einen eingebauten ebInterface-Export noch einen direkten Peppol-Versand.

Offizielle Quellen und Rechtsstand

Rechtsgrundlage und Einbringungsprinzip beschreibt e-Rechnung.gv.at – Rechtliche Grundlagen. Formate und Kanäle stehen in der offiziellen Formatübersicht sowie im Leitfaden für Rechnungsstellung und Einbringung. Letzter Quellencheck: 23. Juli 2026. Auftragsvorgaben der konkreten Bundesdienststelle gehen allgemeinen Beispielen vor.

Häufige Fragen

Wer muss eine E-Rechnung an den österreichischen Bund stellen?

Inländische Vertragspartner von Bundesdienststellen müssen Rechnungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr seit 1. Jänner 2014 grundsätzlich strukturiert elektronisch einbringen. Für ausländische Vertragspartner gilt die Pflicht nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten.

Kann ich eine PDF-Rechnung an den Bund schicken?

Ein gewöhnliches PDF ist kein unterstütztes strukturiertes Rechnungsformat für die Einbringung an den Bund. Verwendet werden ebInterface oder UBL 2.1; Beilagen können je nach Prozess zusätzlich übermittelt werden.

Welche Angaben teilt mir die Bundesdienststelle mit?

Besonders wichtig sind Auftragsreferenz und Lieferantennummer. Fehlen oder widersprechen diese Angaben, müssen sie mit der beschaffenden Dienststelle geklärt werden.

Versendet Invoify die Rechnung direkt über Peppol?

Nein. Invoify erzeugt und validiert für Österreich einen UBL-2.1-Export. Upload, Webservice-Übergabe oder Peppol-Transport erfolgen über das USP, einen angebundenen Dienst oder einen Access-Point-Anbieter.

Hinweis: Der Beitrag erläutert allgemeine Grundsätze und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Sonderfällen sind der konkrete Sachverhalt und die aktuellen gesetzlichen Vorgaben maßgeblich.