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E-Rechnung

E-Rechnung an den Bund in Österreich: Format, Einbringung und Prüfung

Inländische Vertragspartner von Bundesdienststellen müssen ihre Rechnungen seit 1. Jänner 2014 grundsätzlich als strukturierte E-Rechnung einbringen. Ein gewöhnliches PDF genügt für diesen B2G-Prozess nicht. Die Rechnung muss die Vorgaben des § 11 UStG 1994 und die zusätzlichen Auftragsdaten des Bundes erfüllen und über e-Rechnung.gv.at beziehungsweise Peppol übermittelt werden.

Wann ist die E-Rechnung an den Bund verpflichtend?

Kurzantwort: § 5 IKTKonG und die e-Rechnungsverordnung sehen für inländische Vertragspartner im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdienststellen seit 1. Jänner 2014 die strukturierte elektronische Einbringung vor. Diese B2G-Regel ist nicht mit einer allgemeinen österreichischen B2B-Pflicht gleichzusetzen.

Die Rechnung wird nicht bloß per E-Mail an eine allgemeine Adresse geschickt. Sie läuft über das Verfahren e-Rechnung.gv.at und wird dort zunächst automationsunterstützt formal geprüft. Erst wenn sie diese Prüfung besteht und von der Bundesdienststelle übernommen wird, gilt sie als ordnungsgemäß eingebracht.

Der allgemeine österreichische Überblick zu PDF, XML, ebInterface und Peppol steht auf der Pillar-Seite E-Rechnung in Österreich. Dieser Beitrag behandelt ausschließlich den konkreten Bundesprozess.

Welche Angaben für den Bundesprozess nötig sind

Neben den Rechnungsmerkmalen nach § 11 UStG 1994 benötigt der Bund auftragsspezifische Daten. Die offizielle Plattform hebt vor allem Lieferantennummer und Auftragsreferenz hervor. Diese Angaben ordnen die Rechnung dem richtigen Auftrag, Lieferanten und internen Bearbeitungsweg zu.

  • Rechnungssteller mit Anschrift, E-Mail und gegebenenfalls UID
  • richtige Bundesdienststelle als Rechnungsempfänger
  • eindeutige Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
  • Lieferdatum oder Leistungszeitraum
  • Positionen mit Menge, Einheit, Einzelpreis und Umsatzsteuersatz
  • Netto-, Steuer- und Bruttosummen
  • Lieferantennummer aus den Auftragsunterlagen
  • Auftragsreferenz der beschaffenden Dienststelle
  • Zahlungsdaten beziehungsweise Bankverbindung
Auftragsdaten nicht erfinden:Sind Lieferantennummer oder Auftragsreferenz nicht eindeutig aus Bestellung oder Vertrag ersichtlich, müssen sie direkt mit der beschaffenden Dienststelle abgestimmt werden.

ebInterface oder UBL 2.1 verwenden

FormatEinbringungEinordnung
ebInterface 4.3, 5.0, 6.0 oder 6.1Online-Formular als Vorlage, Upload oder Webserviceösterreichischer XML-Rechnungsstandard
UBL 2.1Online-Formular als Vorlage, Upload, Webservice oder Peppolinternationales XML-Format nach EN-16931-Logik
PDFnur als geeignete Beilage, nicht als strukturierte Bundesrechnungkein unterstütztes Rechnungsformat für die eigentliche Einbringung

Ein XML-Dateiname allein reicht nicht. Die Datei muss das richtige Schema, die Geschäftsregeln des Bundes und alle Pflichtwerte erfüllen. e-Rechnung.gv.at stellt dafür eine Testumgebung bereit; dort eingebrachte Testrechnungen werden nicht weiterbearbeitet und nicht bezahlt.

Online-Formular, Upload, Webservice oder Peppol

WegGeeignet fürWichtig
Online-Formular im USPwenige Rechnungen ohne eigenen XML-ExportDaten werden manuell erfasst
XML-Upload im USPgelegentliche strukturierte Rechnungen aus SoftwareebInterface oder UBL vorab erzeugen
Webserviceregelmäßige automatisierte Übergabeeigenes USP-Webservicekonto und Berechtigung
Peppolstandardisierter Austausch über DienstleisterAccess Point beziehungsweise Service Provider erforderlich

Für Online-Formular und Upload ist eine einmalige kostenlose Registrierung im Unternehmensserviceportal sowie das passende Verfahrensrecht notwendig. Wer einen Dritten oder Peppol nutzt, kann den Transport über den jeweiligen Dienstleister abwickeln.

E-Rechnung an den Bund in sieben Schritten

  1. Auftrag prüfenBundesdienststelle, Lieferantennummer, Auftragsreferenz und eventuelle Zusatzvorgaben aus Bestellung oder Vertrag übernehmen.
  2. Rechnung erstellenPflichtangaben nach § 11 UStG 1994, Leistungszeitraum, Positionen, Steuerfall und Zahlungsdaten vollständig erfassen.
  3. Format wählenebInterface oder UBL 2.1 passend zu Software und Übertragungsweg erzeugen.
  4. Technisch validierenSchema, Geschäftsregeln, Summen und Pflichtfelder vor der Echtübermittlung prüfen.
  5. Kanal auswählenUSP-Formular, Upload, Webservice oder Peppol verwenden.
  6. Rückmeldung prüfenFormale Ablehnung nicht als erfolgreiche Einbringung behandeln; Fehler korrigieren und erneut übermitteln.
  7. Nachweis aufbewahrenRechnung, Übermittlungsstatus und auftragsspezifische Referenzen gemeinsam dokumentieren.

Was Invoify für österreichische Bundesrechnungen abbildet

Invoify erzeugt für geeignete österreichische Rechnungen einen UBL-2.1-Export für den manuellen Upload beziehungsweise die Übergabe an einen externen Webservice. Vor dem Speichern wird das XML technisch validiert; bei fehlenden Pflichtfeldern oder widersprüchlichen Summen bricht der Export ab.

Die Käuferreferenz wird am Kontakt beziehungsweise Rechnungsentwurf hinterlegt und in die UBL-Rechnung übernommen. Der Peppol-Transport selbst, Teilnehmer-IDs und Access-Point-Zertifikate gehören nicht zum aktuellen Invoify-Funktionsumfang. Der exportierte Beleg wird daher anschließend über das USP oder einen angebundenen Dienst eingebracht.

Produktgrenze: Invoify erstellt und validiert den strukturierten UBL-Export. Es behauptet weder einen eingebauten ebInterface-Export noch einen direkten Peppol-Versand.

Offizielle Quellen und Rechtsstand

Rechtsgrundlage und Einbringungsprinzip beschreibt e-Rechnung.gv.at – Rechtliche Grundlagen. Formate und Kanäle stehen in der offiziellen Formatübersicht sowie im Leitfaden für Rechnungsstellung und Einbringung. Letzter Quellencheck: 23. Juli 2026. Auftragsvorgaben der konkreten Bundesdienststelle gehen allgemeinen Beispielen vor.

Auftragsreferenz und Empfängerdaten vor der Rechnung erfassen

Der Bundesprozess beginnt mit dem Auftrag. Erfassen Sie Auftragsreferenz, Lieferantennummer, zuständige Bundesdienststelle, Rechnungsempfänger, Kontakt und vereinbarten Übertragungsweg bereits in den Stammdaten beziehungsweise im Vorgang. Eine allgemein richtige UBL-Datei kann abgelehnt werden, wenn die auftragsspezifische Referenz fehlt oder nicht zur Dienststelle passt.

ReferenzZweckQuelle
AuftragsreferenzZuordnung zum BundesauftragBestellung beziehungsweise Auftraggeber
LieferantennummerIdentifikation beim EmpfängerMitteilung der Bundesdienststelle
Rechnungsnummereindeutige Belegidentitäteigenes Rechnungssystem
Kontakt/Organisationseinheitfachliche WeiterleitungAuftragsunterlagen
ZahlungsdatenÜberweisung und Zuordnunggeprüfte Unternehmensstammdaten

Übernehmen Sie Werte exakt aus der Mitteilung des Auftraggebers. Alte Referenzen eines früheren Bundesauftrags werden nicht automatisch wiederverwendet. Bei Unklarheit wird die zuständige Stelle gefragt, statt eine plausible Zeichenfolge zu erfinden.

Leistungsdaten und Positionen

Neben Referenzen müssen Leistung, Menge, Einheit, Leistungszeitpunkt, Steuergruppen und Summen fachlich stimmen. Eine Position „laut Auftrag“ kann für die automatisierte und menschliche Prüfung zu ungenau sein. Verwenden Sie verständliche Beschreibungen und verknüpfen Sie die Bestellposition, soweit der Prozess dies verlangt.

UBL oder ebInterface technisch und fachlich prüfen

Technische Validierung erkennt Schema- und Geschäftsregelfehler. Sie beweist nicht, dass der richtige Auftrag, Leistungsempfänger oder Steuerfall verwendet wurde. Die Freigabe verbindet deshalb Belegprüfung, Formatvalidierung und Empfängeranforderung.

  1. Rechnung prüfenEmpfänger, Leistung, Datum, Steuer und Zahlbetrag kontrollieren.
  2. Format wählenVom Bundesprozess akzeptiertes ebInterface oder UBL 2.1 verwenden.
  3. Datei validierenSchema und Geschäftsregeln ohne manuelle XML-Nachbearbeitung prüfen.
  4. Referenzen vergleichenAuftrags- und Lieferantennummer gegen Originalauftrag lesen.
  5. EinreichenUSP-Formular, Upload, Webservice oder Peppol nach Prozess nutzen.
  6. Nachweis speichernVersendete Datei und Annahme- beziehungsweise Fehlermeldung ablegen.
Format und Kanal trennen: UBL 2.1 beschreibt die strukturierte Datei. USP, Webservice und Peppol sind Wege der Einbringung. Eine valide UBL-Datei ist noch nicht automatisch beim Bund eingereicht.

Bei Peppol ist nach der offiziellen Plattforminformation UBL zu verwenden. Wer einen anderen Kanal nutzt, prüft die dort akzeptierten Formatversionen und Größen. Produkt- oder Portaländerungen werden anhand der offiziellen Dokumentation kontrolliert.

Eine Ablehnung ohne unkontrollierte Dokumentduplikate bearbeiten

Sichern Sie die tatsächlich eingereichte Datei und die vollständige Fehlermeldung. Ordnen Sie Regelkennung oder Portalhinweis dem Quellfeld zu, korrigieren Sie den Beleg im System und validieren Sie neu. Eine direkte Änderung der exportierten XML-Datei kann Datenbank, Vorschau und versendete Struktur auseinanderlaufen lassen.

FehlergruppeMögliche UrsacheNächster Schritt
Auftragsreferenz fehltWert nicht im vorgesehenen FeldAuftraggeberdaten ergänzen
SummenregelRabatt, Rundung oder SteuergruppeQuelldaten nachrechnen
Code ungültigEinheit, Währung oder Steuerkategoriepassenden Standardcode wählen
Empfänger unbekanntfalsche Dienststelle/ReferenzBundesauftrag erneut prüfen

Ob eine technische Neueinreichung derselben Rechnung oder ein formeller Korrekturbeleg erforderlich ist, hängt vom erreichten Einreichungsstatus und Fehler ab. Stimmen Sie dies mit Empfänger und fachlicher Verantwortung ab.

Invoify erzeugt und validiert UBL 2.1 nach EN 16931. Die Einbringung über USP/e-Rechnung.gv.at oder Peppol erfolgt anschließend außerhalb von Invoify. Offizielle Informationen stehen auf e-Rechnung.gv.at. Letzter Quellencheck: 24. Juli 2026.

Den Bundesprozess mit mehreren Testfällen statt einer Musterrechnung absichern

Eine Ein-Positions-Rechnung deckt nicht alle Fehlerquellen ab. Testen Sie normale Umsatzsteuer, mehrere Positionen, Rabatt, Leistungszeitraum, abweichende Referenzen, Korrektur und eine absichtlich fehlende Auftragsreferenz. Für jeden Fall werden erwartete Validierung und erwarteter Portalstatus dokumentiert.

TestfallErwartung
gültige Standardrechnungtechnisch valide und dem Auftrag zuordenbar
fehlende Auftragsreferenzsichtbarer Fehler vor oder bei Einreichung
SummendifferenzValidierung blockiert die Datei
KorrekturbelegOriginalreferenz und richtiger Dokumenttyp
Peppol-FallUBL und benötigte Teilnehmer-/Empfängerdaten

Nach einer Änderung an Formatversion, Generator oder Portalvorgabe werden dieselben Fälle erneut ausgeführt. Die Testdateien enthalten keine echten Kundendaten oder produktiven Zugangsdaten.

Interne Verantwortlichkeit

Legen Sie fest, wer Auftraggeberreferenzen pflegt, wer die Rechnung fachlich freigibt, wer den Einreichungsstatus kontrolliert und wer Ablehnungen bearbeitet. Ohne Verantwortung kann eine technisch korrigierte Datei liegen bleiben, obwohl sie nie erneut eingereicht wurde.

  • Job- oder Einreichungsstatus bis zur Annahme verfolgen.
  • Ablehnung einer Person und Frist zuweisen.
  • Neue Datei aus Quelldaten erzeugen.
  • Erfolgreichen Abschluss im Rechnungsprozess dokumentieren.

Bei einem System- oder Anbieterwechsel werden Bundes-Testfälle erneut durchgeführt. Alte Annahmebestätigungen beweisen nicht, dass neue Formatversion, UBL-Generator oder Empfängerreferenz weiterhin funktionieren. Dokumentieren Sie Testdatum, Version und verwendeten Kanal, bevor produktive Rechnungen umgestellt werden.

Die Aufbewahrung umfasst die tatsächlich eingereichte strukturierte Datei und nicht nur einen späteren PDF-Ausdruck. Zusätzlich werden Validierungsbericht, Einreichungszeitpunkt und Annahmestatus abgelegt. Bei einer Ablehnung bleibt der fehlgeschlagene Versuch zum Supportfall erhalten, während die akzeptierte Folgeeinreichung als aktueller Stand gekennzeichnet wird.

Bei mehreren Bundesdienststellen werden Kontakte und Auftragsreferenzen getrennt gepflegt. Eine erfolgreiche Rechnung an eine Stelle belegt nicht, dass dieselbe Lieferantennummer oder Referenz bei einer anderen Stelle gilt. Vorlagen dürfen diese Werte nur übernehmen, wenn Auftrag und Empfänger tatsächlich übereinstimmen.

Häufige Fragen

Wer muss eine E-Rechnung an den österreichischen Bund stellen?

Inländische Vertragspartner von Bundesdienststellen müssen Rechnungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr seit 1. Jänner 2014 grundsätzlich strukturiert elektronisch einbringen. Für ausländische Vertragspartner gilt die Pflicht nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten.

Kann ich eine PDF-Rechnung an den Bund schicken?

Ein gewöhnliches PDF ist kein unterstütztes strukturiertes Rechnungsformat für die Einbringung an den Bund. Verwendet werden ebInterface oder UBL 2.1; Beilagen können je nach Prozess zusätzlich übermittelt werden.

Welche Angaben teilt mir die Bundesdienststelle mit?

Besonders wichtig sind Auftragsreferenz und Lieferantennummer. Fehlen oder widersprechen diese Angaben, müssen sie mit der beschaffenden Dienststelle geklärt werden.

Versendet Invoify die Rechnung direkt über Peppol?

Nein. Invoify erzeugt und validiert für Österreich einen UBL-2.1-Export. Upload, Webservice-Übergabe oder Peppol-Transport erfolgen über das USP, einen angebundenen Dienst oder einen Access-Point-Anbieter.

Hinweis: Der Beitrag erläutert allgemeine Grundsätze und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Sonderfällen sind der konkrete Sachverhalt und die aktuellen gesetzlichen Vorgaben maßgeblich.