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Honorarnote in Österreich

Honorarnoten-Daten sauber erfassen – mit ehrlicher Produktgrenze

Honorarnote und Rechnung folgen in Österreich grundsätzlich denselben umsatzsteuerlichen Rechnungsmerkmalen. Invoify führt durch Empfänger, Leistung, Zeitraum, Entgelt und Steuerfall. Der frei wählbare Dokumenttitel „Honorarnote“ ist derzeit jedoch nicht Teil des Standardablaufs; ausgegeben wird eine Rechnung.

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Nachvollziehbarer Ablauf

Was tatsächlich passiert

  1. 1 Leistung und Auftraggeber erfassenAnschrift, Leistungsbeschreibung, Zeitraum, Menge oder Stunden sowie vereinbartes Honorar werden strukturiert eingetragen.
  2. 2 Steuerstatus auswählenRegelbesteuerung, Kleinunternehmerbefreiung oder ein anderer zutreffender Steuerfall bestimmen Ausweis und Hinweistext.
  3. 3 Pflichtangaben prüfenInvoify prüft die österreichischen Rechnungsfelder und zeigt fehlende Angaben vor dem Fertigstellen.
  4. 4 Als Rechnung ausgebenDer Beleg wird mit fortlaufender Nummer und Zahlungsinformationen als Rechnung ausgegeben. Ein eigener Honorarnoten-Titel ist aktuell nicht verfügbar.

Funktionen und Nachweise

Leistungspositionen

Stunden, Pauschalen, Auslagen und weitere Leistungen lassen sich getrennt und nachvollziehbar ausweisen.

Kleinunternehmer

Bei aktivierter österreichischer Kleinunternehmerregelung werden 0 Prozent Umsatzsteuer und der passende Hinweis vorbereitet.

UID bleibt optional

Eine UID wird nicht pauschal erzwungen; ihre Erforderlichkeit hängt vom Status und vom konkreten Umsatz ab.

Zahlungsziel und QR

Fälligkeit, Bankverbindung und EPC-QR unterstützen die anschließende Zahlung.

PDF und E-Rechnung

Die Rechnung steht als PDF bereit; für passende Fälle kann zusätzlich UBL 2.1 erzeugt und validiert werden.

Keine Buchhaltung

Invoify erstellt den Beleg und verwaltet den Zahlungsstand, ersetzt aber keine E/A-Rechnung oder Steuerberatung.

Bewusste Grenzen

  • Der Standard-Dokumenttitel lautet derzeit „Rechnung“, nicht frei wählbar „Honorarnote“.
  • Die Bezeichnung des Belegs entscheidet nicht über Steuerpflicht, Selbstständigkeit oder Sozialversicherung.
  • Ein österreichisches Mahnwesen-Modul ist derzeit nicht fachlich freigegeben.
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