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Angebot schreiben: Inhalt, Aufbau & Vorlage

Fachlich geprüft am 14. Juli 2026 · Lesezeit 5 Min · Österreich

Ein klares Angebot verhindert Missverständnisse, bevor der Auftrag beginnt. Es beschreibt Leistung, Preis, Steuer, Termine und Bedingungen so konkret, dass es nach der Annahme sauber in eine Rechnung überführt werden kann.

Angebot kostenlos erstellen

Was gehört in ein professionelles Angebot?

Ein gutes Angebot beschreibt Leistung, Preis und Bedingungen so eindeutig, dass beide Seiten wissen, was bei einer Annahme geschuldet ist. Es ist noch keine Rechnung und löst allein keinen Vorsteuerabzug aus.
  • Name und Anschrift von Anbieter und Kunde
  • Angebotsnummer und Angebotsdatum
  • klare Leistungs- oder Produktbeschreibung mit Mengen
  • Nettoentgelt, Steuersatz, Steuerbetrag und Gesamtpreis beziehungsweise korrekter Steuerhinweis
  • Leistungszeitraum, Lieferbedingungen und voraussichtliche Dauer
  • Zahlungsbedingungen, Gültigkeitsfrist und mögliche Zusatzkosten

Angebot schreiben in fünf Schritten

  1. Kundendaten und Ansprechpartner prüfen.
  2. Leistungsumfang ohne unklare Sammelbegriffe beschreiben.
  3. Mengen, Preise, Rabatte und Umsatzsteuer nachvollziehbar berechnen.
  4. Gültigkeit, Liefertermin und Zahlungsbedingungen festlegen.
  5. Angebot als unveränderbare Fassung versenden und Annahme dokumentieren.

Ist ein Angebot verbindlich?

Ob und wie lange ein Angebot bindet, hängt von Wortlaut, Frist, Kommunikation und Einzelfall ab. Formulierungen wie „freibleibend“ verändern die rechtliche Wirkung und sollten nicht gedankenlos eingesetzt werden.

Beschreibe Änderungen und Zusatzleistungen ausdrücklich. Bei größeren Projekten gehören Abnahme, Mitwirkungspflichten, Teilzahlungen und Umgang mit Mehraufwand in eine klare Vereinbarung. Bei rechtlich oder wirtschaftlich bedeutsamen Aufträgen sollte der Text geprüft werden.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmer

Regelbesteuerte Unternehmen weisen Preise und Umsatzsteuer transparent aus. Kleinunternehmer nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 berechnen keine Umsatzsteuer und sollten bereits im Angebot einen passenden Hinweis verwenden. Dadurch entstehen beim späteren Umwandeln in die Kleinunternehmer-Rechnung keine widersprüchlichen Beträge.

Vom angenommenen Angebot zur Rechnung

Übernimm Positionen nicht blind: Prüfe vor der Rechnung, ob Menge, Leistungszeitpunkt, Rabatte oder Zusatzleistungen vom ursprünglichen Angebot abweichen.

Eine saubere Belegkette verbindet Angebot, Annahme, Lieferung oder Leistung und Rechnung. Das erleichtert Rückfragen und sorgt dafür, dass die spätere Rechnung nach § 11 UStG 1994 inhaltlich zum tatsächlich ausgeführten Auftrag passt.

Hinweis: Der Ratgeber erläutert die allgemeine Rechtslage in Österreich und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Sonderfällen sind Gesetz, Auftraggebervorgaben und fachliche Beratung maßgeblich.